Für die Eliminierung von Zwischenergebnissen ist der § 304 HGB massgeblich.
Wurde zwischen einbezogenen Unternehmen ein Vermögensgegenstand zu einem über bzw. unter den aus Konzernsicht anzusetzenden Anschaffungs-/Herstellkosten liegenden Preis veräussert und befindet sich dieser Vermögensgegenstand noch im Bestand des empfangenden Konzernunternehmens, so enthält der bilanzierte Wert einen Gewinn oder Verlust (Zwischenergebnis).
Gewinne oder Verluste sind jedoch im Abschluss erst dann zu berücksichtigen, wenn diese mit Aussenstehenden tatsächlich realisiert wurden. Gewinne oder Verluste, die auf innerkonzernlichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen beruhen, sind in den Bestandswerten und im Jahresergebnis in voller Höhe zu korrigieren.
Bei der Zwischenergebniseliminierung können zwei Verarbeitungsschritte unterschieden werden:
Falls in der Anwendung Konsolidierungsbuchungen mit Konzernanlagenobjekt und Buchungsschlüssel erzeugt oder verändert werden, wird automatisch die passende AfA-Berechnung und -Verbuchung auf demselben Konsolidierungsbeleg durchgeführt.
Falls ein passendes Abgangsanlagenobjekt und Anlagenbewegungen vorhanden sind und ZA-Konsolidierungsbuchungen erzeugt wurden, wird der ZA-Status auf 'X' (gruen) gesetzt.
Falls ein passendes Abgangsanlagenobjekt, aber keine Anlagenbewegungen vorhanden sind, können keine ZA-Konsolidierungsbuchungen erzeugt werden und der ZA-Status auf 'E' (rot) gesetzt.
Für Equity-Gesellschaften und in allen anderen Fällen, in denen keine ZA-Konsolidierungsbuchungen erzeugt werden, wird der ZA-Status auf '-' gesetzt.
Für die korrekte Eliminierung von Zwischenergebnissen sind in IDL Konsis einige Voraussetzungen zu schaffen und zu berücksichtigen, die im folgendem beschrieben werden.
Der Konsolidierungsparameter ZA sollte für diese Verarbeitung definiert sein. Für die Verbuchung eines Zwischengewinns oder Zwischenverlustes sollten die Konten bzw. Kostenstellen "Zwischengewinn Anlagenvermögen" und "Zwischenverlust Anlagenvermögen" definiert sein.
Falls bei dem Abgangsanlagenobjekt ein Erlöskonto angegeben ist, wird ein Zwischengewinn oder Zwischenverlust auf diesem Konto verbucht, ansonsten auf den KTKPARZA-Konten.
Falls weder ein ein Erlöskonto, noch ein passendes KTKPARZA-Konto "Zwischengewinn Anlagenvermögen" oder "Zwischenverlust Anlagenvermögen", wird die Verarbeitung mit einer fehlermeldung beendet.
Um die passenden Zugangs- und Abgangsanlagenobjekte festzulegen, wird im folgenden beschrieben, wie die Verarbeitung "Zwischenergebniseliminierung Anlagevermögen ZA" Zugangs- und Abgangsanlagenobjekte feststellt.
Es werden zunächst alle Abgangsanlagenobjekte (Anlagenkartentyp = 'A') ermittelt, wobei das "Anlagenobjekt der Urkarte" gleich dem "Anlagenobjekt" und die IC-Gesellschaft des Anlagenobjekts unterschiedlich zu der Gesellschaft des Anlagenobjekt sein müssen.
Die IC-Gesellschaft des Abgangsanlagenobjekts muss zum Konzernkreis der Gesellschaft des Abgangsanlagenobjekts gehören.
Es darf kein KGESGES-Satz fuer das Gesellschaftspaar "IC-Gesellschaft des Abgangsanlagenobjekts" - "Gesellschaft des Abgangsanlagenobjekts" vorhanden sein.
Wenn für dieses Gesellschaftspaar einen KGESGES-Satz fuer einen untergeordneten Teilkonzern definiert ist, wird der KGESGES-Verarbeitungsstatus auf 'T' gesetzt.
Dabei ist der folgende Sonderfall zu berücksichtigen: Wenn eine der beiden Gesellschaften quotal konsolidiert wird, aber im aktuellen Konzern und im untergeordneten Teilkonzern verschiedene additve Beteiligungsprozentsaetze hat, werden die ZA-Konsolidierungsbelege im untergeordneten Teilkonzern mit 'ET' gekennzeichnet und die Konsolidierung muss im aktuellen Konzern wiederholt werden.
Pro Abgangsanlagenobjekt werden alle Zugangsanlagenobjekte (Anlagenkartentyp = 'Z'), die das Abgangsanlagenobjekt als "Anlagenobjet der Urkarte" haben, ermittelt.
Zu den ermittelten Abgangsanlagenobjekten und Zugangsanlagenobjekten werden durch die Verarbeitung Anlagenbewegungen für die ZA-Konsolidierungsverarbeitung selektiert.
Dabei werden alle Anlagenbewgungen verarbeitet, die nicht das Verwendungskennzeichen 'A' (Abschreibung) und 'V' (Vortrag) haben.(Der Vortrag geschieht durch die Anwendung VORPERKTK auf einem VX-Konsolidierungsbeleg, die Abschreibung wird in der Anwendung ZWIERGAV durch das Modul KCUAFA generiert.)
Für alle Anlagenbewegungen mit Buchungsschlüsseln, die nicht die Spiegelspalte 13 (AfA-Zugänge) haben, werden die Zugänge und Abgänge durch ZA-Konsolidierungsbuchungen storniert und in das Zwischenergebnis verrechnet.
Der kumulierte Zwischengewinn oder -verlust einmal zusätzlich durch eine ZA-Konsolidierungsbuchung verbucht.
Für alle Anlagenbewegungen mit Buchungsschlüsseln, die die Spiegelspalte 13 haben, werden ZA-Konsolidierungsbuchungen auf dem Konto fuer Abschreibungen des Anlagenobjekts erzeugt.
Die Verarbeitung ZWIERGAV kann aus der Anwendung Konzern/TK-Kreise+Kons.Verarbeitung (KTKGES) gestartet werden werden.