Konzernabschluss / Konsolidierung
Vor dem Start einer Konsolidierungsverarbeitung sind folgende Grundeinrichtungen vorzunehmen bzw. zu überprüfen:
Sofern Fremdwährungsgesellschaften einzubeziehen sind, muss die Anwendung Währungsumrechnung (WUM)
je Einzelgesellschaft vorher durchlaufen sein.
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Festlegen des Konzerns / der Teilkonzerne in KTK
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Zuordnen der Einzelgesellschaften je Konzern/Teilkonzern in KTKGES
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Zuordnung der Intercompany-Konten zur Schuldenkonsolidierung ('SK') oder zur Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung ('AE');
ggf. zusätzliche Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) 'S0' bis 'S9' bzw. 'A0' bis 'A9'
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Festlegen der Konsolidierungsparameter in KTKPAR für die Konsolidierungsverarbeitungen
'SK' (Schuldenkonsolidierung), 'AE' (Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung), 'KK' (Kapitalkonsolidierung), ggf. 'EK' (Equitykonsolidierung),
'ZA' (Zwischen-Ergebnis-Eliminierung des Anlagevermögens), ggf. 'LT' (latente Steuern)
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Ermitteln der Gesellschaftsbeteiligungen aus Konzern-/Teilkonzern-Sicht als Folgeverarbeitung
KTKGESB aus KTKGES; Vorausetzung ist, dass der Anteilsbesitz
für alle Gesellschaften über GESGES bereits eingepflegt wurde.
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Start der jeweiligen Konsolidierungsverarbeitung aus der Anwendung KTKGES durch die Markierung
aller relevanten oder einzelner Gesellschaften