Konzernabschluss / Konsolidierung


Vor dem Start einer Konsolidierungsverarbeitung sind folgende Grundeinrichtungen vorzunehmen bzw. zu überprüfen:

Sofern Fremdwährungsgesellschaften einzubeziehen sind, muss die Anwendung Währungsumrechnung (WUM) je Einzelgesellschaft vorher durchlaufen sein.

  1. Festlegen des Konzerns / der Teilkonzerne in KTK
  2. Zuordnen der Einzelgesellschaften je Konzern/Teilkonzern in KTKGES
  3. Zuordnung der Intercompany-Konten zur Schuldenkonsolidierung ('SK') oder zur Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung ('AE'); ggf. zusätzliche Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) 'S0' bis 'S9' bzw. 'A0' bis 'A9'
  4. Festlegen der Konsolidierungsparameter in KTKPAR für die Konsolidierungsverarbeitungen 'SK' (Schuldenkonsolidierung), 'AE' (Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung), 'KK' (Kapitalkonsolidierung), ggf. 'EK' (Equitykonsolidierung), 'ZA' (Zwischen-Ergebnis-Eliminierung des Anlagevermögens), ggf. 'LT' (latente Steuern)
  5. Ermitteln der Gesellschaftsbeteiligungen aus Konzern-/Teilkonzern-Sicht als Folgeverarbeitung KTKGESB aus KTKGES; Vorausetzung ist, dass der Anteilsbesitz für alle Gesellschaften über GESGES bereits eingepflegt wurde.
  6. Start der jeweiligen Konsolidierungsverarbeitung aus der Anwendung KTKGES durch die Markierung aller relevanten oder einzelner Gesellschaften