Währungsumrechnung mit Teilkonzernen
        
         Diese Anwendung dient der Umrechnung von Werten in Konzernwährung in Werte in Parallelwährung für                                   verschiedene Daten mit Konzernbezug. Dies sind die Konsolidierungsbuchungen sowie die                                               korrespondierenden Konzernbewegungen (Anlagen-, Kapital- und Rückstellungsbewegungen mit Angabe                                     eines Konzern/Tk).                                                                                                           
        
             Der Aufruf des Programms erfolgt als Folgeverarbeitung aus der Anwendung                                                            KTKGES und REP (für Konzern-                                     Reports) heraus und rechnet alle Daten um, die zu den Schlüsseln Konzern/TK, Periode und Datenart                                   vorhanden sind. Die Umrechnung erfolgt weitgehend analog zur gesellschaftsbezogenen                                                 Währungsumrechnung.                                                                     
        
         Der aktuelle Bearbeitungszustand wird in einer Fortschrittsanzeige angezeigt. Fehlermeldungen werden                                möglichst kumuliert im Anzeige-Panel angezeigt.                                                                              
         Besonderheiten:                                                                                                              
        
            -  Die PW-Umrechnung erfolgt nur dann, wenn die WKZ's der Konzern- und der Parallelwährung                                             unterschiedlich sind. Sofern KW und PW gleich sind, wird eine Fehlermeldung KON0613                                                 ausgegeben.
 
            -  Der Stichtag wird aus der aktuellen Periode ermittelt. Z.B.: 12.2000 = 31.12.2000.
 
            - 
                 Die Umrechnung erfolgt nach den Vorgaben für Umrechnungsverfahren                                   und Wechselkursart, die in dem                                                                      WUM-Kopfsatz definiert sind.
            
 
            -  Umrechnungsdifferenzen (Soll/Haben-Gleichheit) werden je Buchungssatz-Nr. ermittelt und es wird eine                                neue Buchungszeile erzeugt. Das Konto für diese Buchungzeile ist das Konto zur Verrechnung der                                      bilanziellen PW-Umrechnungsdifferenzen, wie es im WUM-Kopfsatz der Gesellschaft angegeben ist, die                                  in der Belegnummer an erster Stelle steht.
 
            -  Lassen sich Differenzen in Buchungssätzen nicht verrechnen, deren Buchungszeilen alle auf GuV-Konten                                verweisen, so erfolgt die Verrechnung nicht mehr auf das Bilanz-Konto für PW-Differenzen aus dem                                    WUM-Kopfsatz, sondern auf das GuV-Konto.
 
            -  Treten im Buchungssatz sowohl Bilanz- als auch GuV-Konten auf, wird das Bilanzkonto aus dem                                         WUM-Kopfsatz zur Verrechnung verwendet.
 
            -  Sollte es keinen entsprechenden WUM-Kopfsatz geben oder dieser keine Angabe für das verwendete Konto                                enthalten, wird die Differenz nicht verrechnet. Stattdessen wird die Meldungsnummer KON0705 in den                                  Belegkopf gegschrieben. Außerdem werden derartige Fälle im Programm gezählt und am Ende (bei                                        ansonsten fehlerfreier Vearbeitung) mit der Meldung KON0706 angezeigt.
 
            -  Bei der Umrechnung der Konsolidierungsbuchungen wird der Differenzenausgleich für die echten                                        (Bil/GuV-Kennzeichen '1' bis '4') und statistischen (Bil/GuV-Kennzeichen '6' bis '9') Konten                                        getrennt verrechnet.
 
            - 
                 Die Konzernbewegungen werden entsprechend den dort angegebenen Umrechnungsanweisungen umgerechnet.                                  Die Umrechnungsanweisung VPW ermöglicht insbesondere für                                        Vorträge, den PW-Betrag fest vorzugeben.
            
 
            -  Abschließend erfolgt ein Abgleich der Konsolidierungsbuchungen mit den Bewegungsaufrissen je UBR und                                Konto. Hier ermittelte Differenzen führen zur Erzeugung einer zusätzlichen Bewegung mit speziellen                                  Buchungsschlüsseln zur Vermeidung von Differenzen im jeweiligen Spiegel. Bei Anlagenbewegungen wird                                 das alphabetisch erste Anlagenobjekt für die Ausgleichsbewegung verwendet.
 
            -  Für Konzern-Anlagenobjekte mit Buchwert 0,00 wird durch Ausgleichsbewegungen sichergestellt,                                        dass der Buchwert auch in Parallelwährung 0,00 ist, auch wenn es keine korrespondierenden                                           Konsolidierungsbuchungen gibt.