No consolidation


K ist einzusetzen für ein Tochterunternehmen, wenn
-  der Stimmrechtsanteil geringer ist als 20,00% oder
-  die Kriterien erfüllt sind und vom Wahlrecht der Nicht-Einbeziehung
   Gebrauch gemacht wird

Letzte Änderung: KORN 16.01.2003 13:52