Quota-consolidation


Gemeinschaftsunternehmen
Quotenkonsolidierung ist dann anzuwenden, wenn
zwei oder mehrere Unternehmen gemeinschaftlich die Führung eines
abhängigen Unternehmens ausüben;
klassischer Fall: Stimmrechte = 50,00%).

Letzte Änderung: KORN 16.01.2003 13:53