DOKU Entkonsolidierung


Table of contents


1 Allgemein

Scheidet ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, ist eine Entkonsolidierung vorzunehmen. Ein stillschweigendes "Verschwinden" aus dem Konsolidierungskreis ist nicht möglich. Da die Vermögenswerte und Schulden des abgehenden Tochterunternehmens Teil der Konzerneröffnungsbilanz des aktuellen Jahres sind, ist ihr Abgang im laufenden Jahr aufgeteilt auf die einzelnen Bilanzpositionen darzustellen.

Zur Ermittlung des Verkaufserlöses im Einzelabschluss wird der Verkaufspreis dem Buchwert der veräußerten Beteiligung gegenübergestellt. Aus Konzernsicht hingegen erfolgt eine Gegenüberstellung des Buchwerts der abgegangenen Vermögensgegenstände und Schulden mit dem Verkaufspreis.

Daraus folgt, dass sich im Regelfall der Verkaufserlös der Beteiligung im Einzelabschluss von dem Verkaufserlös des Konzerns unterscheidet. Unterschiede ergeben sich aus der vorangegangenen ergebniswirksamen Verrechnung des ursprünglichen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung sowie aus Abschreibungen auf den Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss, denen keine entsprechende Aufwandsverrechnung im Konzernabschluss gegenübersteht.

Diese Dokumentation beschreibt die in IDL.KONSIS notwendigen Schritte und Verarbeitungen, um eine Entkonsolidierung durchzuführen.

2 Voraussetzungen

Für die Entkonsolidierung ist ein eigener Konsolidierungsparameter für die Konsolidierungsverarbeitung XK anzulegen. Hier ist ein GUV-Konto für das Ergebnis aus Entkonsolidierung zu anzugeben. Wenn gewünscht, können separate Konten für den Abgang von Equity-Gesellschaften und Fremdanteilen hinterlegt werden. Auch die Angabe eines separaten Ergebnisvortragskontos ist möglich.

Soll in IDL.KONSIS ein Vollabgang inkl. Ausbuchen der Einzelabschlussdaten automatisch erfolgen, muss ein vollständiger Einzelabschluss vorhanden sein. Erfolgt der Abgang zum 01.01. eines Geschäftsjahres und eigentlich ist kein Abschluss vorhanden, müssen zumindest die Vorjahreskontensalden unter Anpassung des Ergebnisvortrages kopiert werden.

Der Abgang der Gesellschaft ist im Anteilsbesitz der Muttergesellschaft mit dem Buchungsschlüssel mit Verwendungskennzeichen B03 unter der Angabe eines Wertes und eines Prozentsatzes zu hinterlegen. In dem Feld "Mehrerlös KW" ist ggfs. der Wert einzutragen, um den der erzielte Verkaufserlös den Buchwert überstieg und im Feld "Mehrerlös Konto" das Konzernkonto, auf dem dieser Erlös gebucht worden ist.

Handelt es sich um einen Vollabgang, ist zusätzlich im Konzernkreismonitor im Feld Abgangsdatum das gleiche Bewegungsdatum wie im Anteilsbesitz einzutragen. Nach erfolgter Beteiligungs- und Statusermittlung sind die Beteiligungsprozente / der Beteiligungsbuchwert auf 0,00 und es wird durch einen roten Status angezeigt, dass auch eine Entkonsolidierung durchzuführen ist.

Wird im IDL.KONSIS mit Spiegeln gearbeitet werden für das Ausbuchungen dieser Spiegel Buchungsschlüssel mit den Verwendungskennzeichen F für Abgang Konsolidierungskreis benötigt. Für das Ausbuchungen von Ergebnisvortragskonten mit dem Kennzeichen C sind zusätzlich Buchungsschlüssel mit dem Verwendungskennzeichen XKS erforderlich. Diese sollten vor dem Start der Konsolidierungsverarbeitung angelegt werden.

3 Ablauf der Entkonsolidierung

Die Entkonsolidierung wird im Konzernkreismonitor über die Aktion -> Entkonsolidierung/Verschmelzung -> Entkonsolidierung gestartet. Hierbei können folgende Belege entstehen:

  1. XK-Beleg: Eliminiert den Eigenanteil der Einzelabschlussdaten und alle Belege der Kapitalkonsolidierung
  2. XF-Beleg: Eliminiert den Fremdanteil der Einzelabschlussdaten und alle Belege der Fremdanteilsermittlung
  3. XM-Beleg: Eliminiert alle manuellen Konsolidierungsbelege
  4. XD-Beleg: Eliminiert alle Konsolidierungsbelege aus der Schuldenkonsolidierung für Dividenden
  5. XX-Beleg: Eliminiert alle Konsolidierungsbelege aus der Zwischengewinneliminierung im Anlagevermögen
  6. XZ-Beleg: Eliminiert alle Konsolidierungsbelege aus der Zwischengewinneliminierung im Umlaufvermögen

3.1 Eliminierung der Einzelabschlussdaten

Bei der Eliminierung der anteiligen Einzelabschlussdaten werden alle Bilanzkonten berücksichtigt. Falls in der aktuellen Abrechnungsperiode und Datenart Bewegungen geführt werden, werden diese herangezogen, ansonsten die Kontensalden. Bilanzkonten sind Konten mit den Bilanz-/GuV-Kennzeichen 1,2,6 oder 7. Die Buchungen erfolgen unter der Buchsatznummer 00, im KS-Beleg für den Eigenanteil und im KX-Beleg für den Fremdanteil. Für die Eliminierung des Eigenanteils werden die Einzelabschlussdaten mit dem Beteiligungsprozentsatz multipliziert, den die Mutter vor dem Abgangsdatum hielt. Die zu eliminierenden Salden für den Fremdanteil ermitteln sich aus den restlichen Beteiligungsprozenten, die noch nicht bei der Entkonsolidierung des Eigenanteils ausgebucht wurden.

Nicht als Bilanzkonten berücksichtigt werden:

Bei den Spiegelkonten wird der Buchungsschlüssel "Abgang Konzernkreis" (Verwendungskennzeichen 'F') verwendet, wobei die Eliminierung unterschiedlich je nach Art des Spiegels erfolgt:

Für Anlagenkonten werden dabei Konzernanlagenobjekte mit dem Namen 'KU' + Kontonummer erzeugt. Alle Anlagenobjekte, die im KS-Beleg angesprochen werden, erhalten ein Gültig-bis-Datum und ein Verkaufsdatum vom Ende des Geschäftsjahres.

Salden auf Konten mit dem kennzeichen C werden zunächst auf das Konto mit dem Kennzeichen X als führendes Ergebnisvortragskonto umgebucht und erst in einem zweiten Schritt auf das Konto "Ergebnis aus Entkonsolidierung" gemäß KTKPAR XK umgebucht. Für die Umbuchung vom C- auf das X-Konto wird ein separater Umbuchungsschlüssel mit dem Verwendungskennzeichen XKS verwendet, welcher ggfs. anzulegen ist.

Das Ergebnis der Buchungszeilen, d.h. die offene Differenz des Buchungssatzes, wird auf das Konto "Ergebnis aus Entkonsolidierung" aus den Konsolidierungsparametern bei der Tochtergesellschaft gebucht. Hiervon sind Buchungen auf statistischen Konten ausgenommen.

3.2 Eliminierung der Kapitalkonsolidierung

Eliminierung Eigenanteile

Verarbeitet werden alle Erst- Folge- und bisherigen Entkonsolidierungsbelege mit zwei Gesellschaften in der Belegnummer der Konsolidierungsverarbeitungen KK, K0-K9, EK, E0-E9 und KF. Alle Bilanzkonten mit Bilanz- / GUV-Kennzeichen 1,2,6 oder 7 werden eliminiert. Hiervon ausgenommen ist das Jahresüberschusskonto (Kontokennzeichen 1 = E), alle Ergebnisvortragskonten sowie das Konto "Eliminierung Jahresüberschuss" aus dem Konsolidierungsparameter KK. Als Buchungsschlüssel wird der BSL mit dem Verwendungskennzeichen "F= Abgang Konzernkreis" verwendet, beim Beteiligungskonto der Konzernreferenzschlüssel vom BSL B03 = Beteiligungsabgang. Die Differenz aller Buchungen wird auf das Konto "Ergebnis aus Entkonsolidierung" aus dem XK-Parameter gebucht. Sind bei der Abgangsbewegung im Anteilsbesitz Angaben zu einem Mehrerlös gemacht worden, wird der Betrag von dem hier angegebenen Konto bei der Mutter ebenfalls umgebucht auf "Ergebnis aus Entkonsolidierung" bei der Tochter. Alle Buchungen erfolgen in der Buchsatznummer 01 des KS-Beleges.

Eliminierung Fremdanteile

Die Entkonsolidierung der Fremdanteilsbuchungen erfolgt auf einem XF-Beleg. Verarbeitet werden alle Fremdanteil-Konsolidierungsbuchungen mit einer oder zwei Gesellschaften in der Belegnummer und mit den Konsolidierungsverarbeitungen FK, FF, FV und KG. Eliminiert werden alle Bilanzkonten (Definition und Ausnahmen siehe oben).

3.3 Eliminierung der sonstigen Konsolidierungsbuchungen

Berücksichtigt werden alle Konsolidierungsbelege mit den Konsolidierungsverarbeitungen MB/VM, ZA/VX, SD/VD sowie ZU/VZ sofern sie nicht die Belegart WX haben.

Die Eliminierung erfolgt auf einem XM / XZ / XD / XZ-Beleg mit der Tochter- sowie der Muttergesellschaft in der Belegnummer. Eliminiert werden alle Bilanzkonten, wobei als Buchungsschlüssel der BSL mit dem Verwendungskennzeichen F = Abgang Konzernkreis verwendet wird. Konsolidierungsbuchungen auf Ergebnisvortragskonten werden auf das Konto "Ergebnis aus Entkonsolidierung" aus dem jeweiligen Konsolidierungsparameter gebucht.

4 Einfluss auf andere Konsolidierungsverarbeitungen

Die Zwischengewinneliminierung sowohl im Umlauf- wie auch im Anlagevermögen darf nicht durchgeführt werden, wenn eine der beiden beteiligten Gesellschaften aus dem Konzernkreis ausscheidet. Die Anwendung wird mit einer entsprechenden Fehlermeldung abgebrochen.

Bei der Schuldenkonsolidierung werden sowohl abgehende Gesellschaften, bei denen ein Abgangsdatum im Konzernkreismonitor gepflegt ist, als auch die Gesellschaften, die IC-Salden gegen diese gemeldet haben von der Schuldenkonsolidierung ausgeschlossen. Für die "anderen" Gesellschaften gibt es jedoch auch die Möglichkeit, die gemeldeten IC-Salden auf ein anderes Konto umbuchen zu lassen, damit die IC-Salden wieder auf null aufgehen.

Im Kontenstamm in der Anwendung KTO kann man für jedes IC-Konto ein Quotenreferenzkonto hinterlegen. Dieses eigentlich für die Schuldenkonsolidierung von Quotengesellschaften vorgesehene Konto findet auch hier Verwendung: Meldet eine "andere" Gesellschaft einen IC-Saldo gegenüber einer abgehenden Gesellschaft auf einem Konto, dem ein Quotenreferenzkonto zugeordnet ist, wird die Schuldenkonsolidierung durchgeführt und der Saldo wird von dem IC-Konto auf das Quotenreferenzkonto umgebucht.

Beispiel:

Es wird ein Beleg '003 007 SK' erzeugt. Dieser Beleg enthält keine Buchungen für Gesellschaft 007, sondern nur zwei Buchungen für die Gesellschaft 003:

KontoSollHaben
25010500,00 Euro
25099500,00 Euro

Zu den weiteren von der Gesellschaft 003 für die IC-Gesellschaft 007 gemeldeten IC-Salden werden keine Buchungen erstellt, da kein Quotenreferenzkonto für das Konto 26040 angegeben ist.

Auch bei der SK-Spiegelumbuchung werden die Bewegungen für abgehende Gesellschaften und deren Partnergesellschaften gesondert behandelt, damit die entstehenden Belege zu der veränderten Schuldenkonsolidierung passen.

Für die abgehende Gesellschaft werden zunächst die Bewegungen aus dem Einzelabschluss wie bisher mit dem jeweiligen Referenzbuchungsschlüssel eliminiert. Da jedoch eine Gegenbuchung aus der Schuldenkonsolidierung fehlt werden zusätzliche, neue Buchungen generiert und zwar in Abhängigkeit des jeweils verwendeten Spiegels:

Spiegel mit Vortrag (mit 'V'-BSL)
Die Gegenbuchung erfolgt mit dem BSL mit Verwendungskennzeichen 'F'
Spiegel ohne Vortrag
Die Gegenbuchung erfolgt mit dem gleichen BSL wie die Eliminierung der EA-Bewegungen
Spiegel automatisch rechnend (mit 'L'-BSL, aber ohne 'SL'-BSL)
Die Gegenbuchung erfolgt mit dem BSL mit Verwendungskennzeichen 'F'
Spiegel mit "Schattenrechnung" (mit 'L'-BSL und 'SL'-BSL)
Die Gegenbuchung erfolgt 1. mit dem gleichen BSL wie die Eliminierung der EA-Bewegungen uund 2. mit dem BSL mit Verwendungskennzeichen 'F' und, seitenverkehrt, mit dem 'SF'-BSL.

Die Buchungen bei der bleibenden Gesellschaft werden genauso generiert wie oben beschrieben, sofern den IC-Konten kein Quotenreferenzkonto zugeordnet ist.

Ist einem IC-Konto ein Quotenreferenzkonto zugeordnet, funktioniert die SK-Spiegelumbuchung für das IC-Konto wie gehabt, d.h. so, als wenn die IC-Gesellschaft nicht abgehen würde. Für das Quotenreferenzkonto selbst erfolgen die Buchungen in Abhängigkeit des Spiegels wie oben beschrieben, allerdings mit umgedrehtem Soll/Haben-Kennzeichen, weil mit dieser Buchung nichts eliminiert sondern ein neu gebuchter Saldo spiegelgerecht dargestellt werden soll.

Die Aufwands-/Ertragskonsolidierung hingegen wird ganz normal durchgeführt in dem Fall, dass die Gesellschaft in Konzern innerhalb des Jahres verlässt und somit nocht GuV-Salden vorhanden sind.

5 Vortrag in die Folgeperiode

Beim Konzernvortrag wird die entkonsolidierte Gesellschaft im Konzernkreismonitor auf Konsolidierungsart 'K' gestellt, so dass der Einzelabschluss dieser Gesellschaft nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen wird. Dennoch muss die Ergebniswirksamkeit sowohl des Einzelabschlusses als auch durch die Konsolidierungsbuchungen des Abgangsjahres als Umbuchung vom Ergebniskonto auf das Ergebnisvortragskonto dargestellt werden. Für die abgegangene Gesellschaft können folgende Vortragsbelege entstehen:

Vortrag des Einzelabschlusses

Aus den Kontensalden der Abgangsperiode werden die Ergebnisvortragskonten, das Jahresergebniskonto (E-Konto) und alle Kapitalkonten mit Option "Umbuchung beim Vortrag" ermittelt und im Folgejahr auf einem KF-Beleg mit einer Gesellschaftsnummer im Belegkopf vorgetragen. Der Vortrag erfolgt auf dem E-Konto mit anschließender Umbuchung auf das Ergebnisvortragskonto aus dem jeweiligen Konsolidierungsparameter.

Vortrag des Konzernabschlusses

Die Belege mit den Konsolidierungsverarbeitungen XK und KF werden zu einem neuen KF-Beleg vorgetragen. Aus den Belegen mit den Endungen FK, FF, FV und XF wird ein neuer FV-Beleg.

Aus den Konsoldierungsbelegen werden die GUV-Konten, Ergebnisvortragskonten und alle Kapitalkonten mit Option "Umbuchung bim Vortrag" ermittelt und auf dem Jahresergebniskonto (Kontokennzeichen = E oder G) vorgetragen. Anschließend erfolgt die Umbuchung auf das Ergebnisvortragskonto des jeweiligen Konsolidierungsparameters.

Damit die einzelnen Buchungsbelege in Soll und Haben aufgehen, werden die Differenzbeträge auf das UB-Interimskonto des KK-Parameters gebucht. Über alle Einzelbelege sollte dieses Konto jedoch zu Null saldieren.

6 Einzelabschlussdaten bei unterjährigen Abschlüssen

Wie in Kapitel 2, Voraussetzungen, beschrieben, ist es für eine korrekte Entkonsolidierung notwendig, dass Einzelabschlussdaten vorhanden sind. In den Fällen, in denen eine Gesellschaft am Beginn des Jahres abgeht und in IDL Konsis Monats- oder Quartalsabschlüsse durchgeführt werden, heißt das, dass diese Einzelabschlussdaten in jeder Periode vorliegen müssen. Insbesondere bei Fremdwährungsgesellschaften kommt noch die Problematik dazu, dass die Einzelabschlussdaten immer mit dem gleichen Wechselkurs vom Abgangsdatum umgerechnet werden müssen, während die Abschlüsse anderer Gesellschaften der gleichen Währung zum aktuellen Stichtagskurs umzurechnen sind.

Für diese Problematik bietet IDL Konsis zwei Programmlösungen an:

6.1 Währungsumrechnung mit einem abweichenden Stichtagskurs

In der Anwendung WUM kann ein abweichender, besonderer Stichtag hinterlegt werden. Beispiel: im Konzernabschluss 03/20XX ist erstmalig die Entkonsolidierung von Gesellschaft A abzubilden. Das Abgangsdatum dieser Gesellschaft ist der 31.01.des gleichen Jahres. Um das korrekte Entkonsolidierungsergebnis zu berechnen, ist eine Währungsumrechnung mit dem Kurs vom 31.01. durchzuführen, auch wenn gar kein Januar-Abschluss durchgeführt wird. Hierzu werden einerseits in den Wechselkursen (WKZWKA) Kurse zum 31.01. hinterlegt. Andererseits wird dieses Datum im WUM-Parameter (WUM) der abgehenden Gesellschaft im Feld "Abweichender Stichtag für Wechselkurse" hinterlegt. Dieser Eintrag sorgt dafür, dass im Abschluss 03/20XX die Kurse vom 31.01. herangezogen werden und nicht die vom 31.03. Die "normale Währungsumrechnung" anderer Gesellschaften mit der gleichen Währung bleibt hiervon unberührt.

6.2 Kopieren EA-Daten für entkonsolidierte Gesellschaft

Die einmal in der ersten Abgangsperiode im Einzelabschluss hinterlegten Berichtsdaten bilden lediglich die Basis für die Entkonsolidierung. Im Laufe eines Geschäftsjahres werden sie, solange keine Fehler korrigiert werden, nicht mehr verändert. Dennoch müssen sie, wenn Monats- oder Quartalsabschlüsse erstellt werden, in jedem Abschluss des laufenden Geschäftsjahres zur Verfügung stehen.

Im Konzernmonitor (KTKGES) steht hierfür die Funktion "Kopieren EA-Daten für entkonsolidierte Gesellschaft" zur Verfügung. Sie befindet sich im Kontextmenü unter -> Entkonsolidierung. Das Kopieren umfasst sämtliche Einzelabschlussdaten, also Kontensalden, IC-Salden, Controllingsalden, Spiegelbewegungen, IC-Anlagenbewegungen, IC-Vorräte, Belege und Buchungen, WUM-Parameter, Konto- und BSL-Umrechnungsanweisungen. Kopiert werden auch Werte in Konzern- und Parallelwährung sowie Umrechnungsinformationen, so dass anschließend keine Währungsumrechnung erforderlich ist. Evtl. in der Zielperiode bereits vorhandene Daten werden vorab gelöscht. Abschließend wird der Einzelabschluss gesperrt.

Da die Funktion aus dem Konzernmonitor heraus aufgerufen wird, ist sie nur auf einer Datenart möglich, auf der auch konsolidiert wird. Die Angabe einer abweichenden Datenart als Quelle ist aber möglich. Die Funktion kann nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Vorperiode keine Jahresabschlussperiode ist.

7 Nicht liquider Abgang

Soll eine Gesellschaft nicht mehr im Konzernkreis konsolidiert werden, ohne dass ein Verkauf stattgefunden hat, gibt es keine Bewegung im Anteilsbesitz, die eine Entkonsolidierung auslösen könnte. Darüberhinaus sind Effekte aus dieser Entkonsolidierung, insbesondere in der Cash Flow Rechnung, anders darzustellen als bei einem Verkauf der Gesellschaft. Für dieser Fälle kann der "nicht liquide Abgang" verwendet werden.

Für den nicht liquiden Abgang ist ein Konsolidierungsparameter mit der Konsolidierungsart YK anzulegen. Die Felder sind die gleichen wie bei dem Konsolidierungsparameter für die Entkonsolidierung XK.

Für das Ausbuchen der Spiegelbewegungen sind Buchungsschlüssel mit dem Verwendungskennzeichen NF = nicht liquider Abgang für jeden Spiegel und Spiegelbereich anzulegen.

Im Gegensatz zur "echten" Entkonsolidierung ist keine Anteilsbesitzbewegung notwendig. In der KTKGES ist ein Abgangsdatum einzutragen und zusätzlich im Feld "Wechsel Konsolidierung" die Option NLA = nicht liquider Abgang auszuwählen. Diese Einstellungen führen bereits dazu, dass nach Durchführung der Statusermittlung der YK-Status rot wird.

Die Verarbeitung der Teilbereiche Einzelabschluss und der einzelnen Konsolidierungsbelege erfolgt analog zur "echten" Entkonsolidierung, nur abweichend mit der Konsolidierungsverarbeitung YK. Auch der Vortrag in die neue Periode erfolgt mit den gleichen Regeln.

8 Teilabgang

Geht nur ein Teil des Anteils an einer Gesellschaft ab und die Gesellschaft verbleibt im Konzern, ist nur im Anteilsbesitz GESGES eine Abgangsbewegung bei der Muttergesellschaft zu pflegen. In der KTKGES ist in diesem Fall kein Abgangsdatum einzutragen.

Dieser Teilabgang bewirkt keine Entkonsolidierung durch die XK, der XK-Status wird nicht rot. Stattdessen ist in diesem Fall eine Erstkonsolidierung KK durchzuführen, quasi eine negative Erstkonsolidierung der Eigenanteile und eine ensprechende Veränderung der Fremdanteile (FK). Diese Erstkonsolidierung berücksichtigt immer das anteilige Eigenkapital wie es sich zum aktuellen Stichtag darstellt. Soll das anteilige Kapital gemäß der vorgetragenen Erstkonsolidierung berücksichtigt werden, sind die Werte manuell in der Formularerfassung Erstkonsolidierung anzupassen.

Die Funktion des Teilabgangs kann u.a. auch genutzt werden, wenn eine Gesellschaft in einer Periode innerhalb des Konzerns verkauft wird und sich nur nur die Muttergesellschaft ändert. In so einem Sachverhalt ist es wichtig, dass das Bewegungsdatum der Abgangsbewegung das gleiche ist wie das der Zugangsbewegung.

9 Tipps & Tricks

Eine Muttergesellschaft verlässt den Konzern
Verlässt eine Muttergesellschaft den Konzernkreis, ist auch für deren Tochtergesellschaften eine Entkonsolidierung durchzuführen. Hierbei ergibt sich das Problem, dass aus Sicht der Muttergesellschaften die Beteiligungen an den Töchtern gar nicht abgehen, für die Durchführung der Entkonsolidierung aber im Anteilsbesitz eine Abgangsbewegung erforderlich ist. Trick: Einzugeben ist eine Abgangsbewegung mit einem BSL mit Verwendungskennzeichen B03, bei der die Prozente abgehen, im Feld Landeswährung aber eine 0,00 eingetragen wird. Wichtig ist, dass das Bewegungsdatum dieser Anteilsbesitzbewegung mit dem Abgangsdatum in KTKGES übereinstimmt, dann wird auch die Tochtergesellschaft komplett entkonsolidiert.
Eine Quotengesellschaft verlässt den Konzern
Damit die Einzelabschlussdaten, die auch für eine Quotengesellschaft mit 100% gepflegt werden, im Konzernreport quotiert werden, muss im Konzernkreis KTKGES ein Prozentsatz stehen. Dieser wird normalerweise aus den Anteilsbesitzbewegungen in GESGES berechnet. Wenn die Gesellschaft den Konzern verlässt, fehlen diese jedoch und der Prozentsatz ist 0,00. In diesem Fall ist in der KTKGES bei der Gesellschaft neben dem Abgangsdatum auch die Beteiligungsquote zu pflegen, mit der die Gesellschaft bisher in den Konzern einbezogen wurde.
Wie lange muss die abgehende Gesellschaft noch gültig sein?
Im Jahr des Abgangs entstehen noch ergebniswirksame Belege, die in die neue Periode vorgetragen werden, insbesondere um Spiegel korrekt darzustellen. Deshalb muss die Gesellschaft noch mindestens bis zum Ende des Geschäftsjahres der Folgeperiode gültig sein.
Warum werden Ergebnisvorträge nicht ausgebucht?
Grundsätzlich gilt auch im Konzern: Der Bilanzgewinn der Vorperiode ergibt den Ergebnisvortrag der aktuellen Periode. Hierzu tragen alle Einzelabschlüsse und Konsolidierungsbuchungen mit bei. Werden Ergebnisvorträge einer abgehenden Gesellschaft einfach wie das übrige Kapital ausgebucht, kann das nicht mehr funktionieren. Ergebnisvorträge, die seit der Zugehörigkeit der Gesellschaft zum Konzern entstanden und nicht an die Mutter ausgeschüttet werden, gelten als nicht realisiert und sind dementsprechend ergebniswirkam auszubuchen. Das machen die Funktionen für die Entkonsoldierung in IDL Konsis ganz automatisch, sofern alle Ergebnisvortragkonten, die ergebniswirkam ausgebucht werden sollen, das Kontokennzeichen C oder auch X haben.
Wie kann man kontrollieren, ob die Entkonsolidierung erfolgreich war?
Einen guten Anhaltspunkt bietet die Anwendung KONSAL, die aus dem Konzernkreismonitor heraus aufgerufen werden kann und direkt nach der Durchführung der Entkonsolidierung die Salden inkl. der Konsolidierungsbuchungen anzeigt. Hier sollten nach Durchführung der Entkonsolidierung nur noch Salden auf dem Ergebnisvortragskonto mit dem Kennzeichen X und auf den Ergebniskonten (Kennzeichen E und G) stehen und zwar mit dem gleichen Betrag aber umgekehrten Vorzeichen.

Letzte Änderung: ROESLER 15.02.2019 10:19