DOKU Latente Steuern Einzelabschluss


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1 Allgemein

Seit dem Release IDL.KONSIS 2016.0 ist es möglich, latente Steuern auf Gesellschaftskontenplanebene zu berechnen.

2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die automatische Berechnung der latenten Steuer ist die Pflege des LTK-Satzes auf Gesellschaftskontenplanebene. Die Anwendung können Sie mit dem Kurzwort LTK aufrufen. Ebenso erreichen Sie die Anwendung über das Kontextmenü im Einzelabschlussmonitor.


LTK Einzelsatz

3 Möglichkeiten der Berechnung der latenten Steuer:

3.1 IFRS oder HGB Abschluss liegt ohne latenter Steuer vor ( z.B. Datenart I1 ) und Steuerbilanz liegt vor ( z.B. Datenart S1 )

Dann kann man die Differenz zwischen diesen beiden Datenarten automatisch berechnen lassen und auf die Differenzbuchungen latente Steuer berechnen.

Beispiel:

Kontensalden auf Datenart I1:


KTOSAL auf DA I1 ohne AFA

Kontensalden auf Datenart S1:


KTOSAL auf DA S1 mit AFA

Es muss die Anwendung LTK aufgerufen und die entsprechene Gesellschaft markiert werden. Im Selektionsbereich muss die Datenart (hier I1) und die Datenart für Steuern (hier S1) erfasst werden:


Anwendung LTK

Es wird folgende Buchung erzeugt:


Differenzbuchung

Die Differenzen in der Bilanz werden gebucht, als Gegenkonto dient der Ergebnisvortrag. Die Differenzen werden zunächst mit dem LT-Kennzeichen „P" = permanent eingestellt. Bei dieser Einstellung werden keine latenten Steuern berechnet. (s.o.) Das Kennzeichen muss vom Anwender ggf. abgeändert werden, z.B. auf „N":


Differenzbuchung-2

Die Berechnung der latenten Steuer starten Sie dann aus der Anwendung LTK heraus. Hierfür ist der entsprechende latente Steuerkopfsatz der Gesellschaft zu markieren. Ebenfalls muss im Selektionsbereich die Zieldatenart erfasst werden:


Berechnung latenter Steuer

Dabei erhält der Beleg der latenten Steuer die Zieldatenart I2:


Übersicht Belege

Folgende Buchung wird vom System erzeugt:


Buchung latenter Steuer

Folgende LT-Kennzeichen können in einer Einzelabschlussbuchung gesetzt werden:

3.2 Latente Steuer soll auf manuelle ergebnis- oder kapitalwirksame Belege berechnet werden

Die Kennzeichnung eines Belegs zur Berechnung latenter Steuern kann auch erfolgen, ohne dass der Beleg ergebnis- oder kapitalwirksam ist. Insbesondere kann ein Beleg auch bereits beim Erfassen derart gekennzeichnet werden. Neu erfasste Buchungen auf GuV- oder Kapitalkonten werden dann ggf. automatisch mit diesem Kennzeichen versehen. Dasselbe gilt für automatisch erstellte Buchungen (z.B. Abschreibungen). Ist diese automatische Vergabe ausnahmsweise nicht erwünscht, muss sie anschließend manuell revidiert werden.

Der Beleg (BELE) im Einzelabschluss muss entsprechend markiert werden:


Kennzeichen im Beleg setzen

Es erfolgt eine automatische Markierung der ergebniswirksamen Buchungszeilen:


Kennzeichen in der Buchung

Die Berechnung der latenten Steuer kann aus dem EA-Monitor oder der Anwendung LTK gestartet werden. Folgende Buchung wird eingestellt:


Buchung latenter Steuer

3.3 Latente Steuerberechnung auf einen Verlustvortrag

Es ist möglich, latente Steuern auf Verlustvorträge berechnen zu lassen. Die Anwendung erreichen Sie aus der Anwendung LTK heraus:


Verzweigung in Anwendung LTVV

Voraussetzung ist, dass bereits ein LTK-Satz in der Anwendung LTK angelegt wurde. Dieser muss mindestens einen Steuersatz oder eine Referenzgesellschaft enthalten. In der Anwendung LTVVE kann ein entsprechender Betrag erfasst werden:


Bearbeitung LTVVE

(Achtung: Nur Einträge in dem markierten Feld führen zu einer Buchung, in allen anderen Feldern können Sie „statistische Beträge" erfassen)


Erfassung LTVVE

Folgende Buchung wird erzeugt:


Buchung LTVV

4 Steuerung der latenten Steuerbuchung in einen definierten Beleg

Es besteht die Möglichkeit, die Buchung der latenten Steuer in einen separaten individuellen Beleg zu steuern. Dafür muss zunächst die entsprechende Belegnummer in dem Quell-Belegkopf hinterlegt werden:


Separater Buchungsbeleg

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Buchung der latenten Steuer in den Quellbeleg mit hinein zu steuern.

5 Vortrag in die Folgeperiode

Wenn Belege, die im Vorjahr bereits mit einem LT Kennzeichen versehen wurden, im aktuellen Jahr wieder ergebniswirksam sind, wird das LT Kennzeichen durch den Vortrag in der aktuellen Periode erneut eingestellt.


Quellbelege Vorperiode

Die Belege werden wie folgt in die folgende Periode vorgetragen:


Belege in Folgeperiode

Nach der Durchführung der latenten Steuerberechnung werden die Beträge gebucht:


Bel. in Folgeperiode nach Steuerberechnung
Letzte Änderung: BECKER 27.09.2016 09:27