Vortrag Kapitalkonsolidierung


Table of contents


1 Kurzbeschreibung

Die Folgekonsolidierung KF (FOLGEKON) kann für Gesellschaften eines Konzernkreises ausgeführt werden, falls im Quellbereich alle notwendigen Kapitalkonsolidierungsverarbeitungen und gegebenenfalls das "Berechnen latente Steuern LT" durchgeführt wurde.

2 Anwendungsbeschreibung

Die Konsolidierungsbuchungssätze folgender Konsolidierungsverarbeitungen des Quellbereichs werden als KF-Konsolidierungsbuchungen des Zielbereichs vorgetragen:

Anmerkung: Es werden nur Konsolidierungsbuchungen vorgetragen, die im Konsolidierungsbeleg das Verarbeitungskennzeichen B (zu verarbeiten) haben.

Weiterhin werden vor dem Ausführen der Folgekonsolidierung bereits im Zielbereich vorhandene KF-, KV- oder KS-Konsolidierungsbuchungen und Konsolidierungsbelege und Rückstellungen mit KF-Belegnummern gelöscht.

Vorzutragende Konsolidierungsbuchungen auf GuV-Konten im Quellbereich werden im Zielbereich auf das Konto für Konzern-Ergebnisvortrag (KTO11) und die Kostenstelle für Konzern-Ergebnisvortrag (KST11) umgebucht.

KL-Buchungen (AfA) des Quellbereichs werden in den KF-Beleg des Zielbereiches überführt. Die AfA wird am Ende des Vortrages neu berechnet.

KS-Buchungen (Endkonsolidierung) des Quellbereichs auf dem Konto für Endkonsolidierung (KTO12) werden als Ergebnisvortragssatz auf das Konto für Konzern-Ergebnisvortrag (KTO11) und die Kostenstelle für Konzern-Ergebnisvortrag (KST11) und als Endkonsolidierungsvortrag auf Konto für Endkonsolidierung (KTO12) und die Kostenstelle für Endkonsolidierung (KST12)des Zielbereichs umgebucht.

Hat das JÜ-Eliminierungskonto das Konto-Kennzeichen 2 = 'L' werden die ergebniswirksamen Buchungen zunächst auf das JÜ-Eliminierungskonto (aus KTKPARKK) gebucht und dann auf das Konzernergebnisvortragskonto umgebucht. Dabei werden entsprechende Kapitalbewegungen erstellt und zwar bei der 1. Buchung mit Buchungsschlüssel 29 oder 30 (Spalte 01) und bei den Umbuchungen mit dem neuen Buchungsschlüssel für Umbuchungen 34 (Spalte 09). Sollte es sich bei den entsprechenden Konten nicht um Konten handeln, die das Konto-Kennzeichen 2 = 'L' haben, wird wie bisher ohne Erstellung von Kapitalbewegungen und Umbuchungen gleich auf das Konzernergebnisvortragskonto gebucht.

Der Verarbeitungsstatus (KF) von Gesellschaften, für die die Folgekonsolidierung (KF) durchgeführt wurde, wird auf X gesetzt, wenn Folgekonsolidierungbuchungen eingestellt wurden, d.h. mindestens eine neue Konsolidierungsbuchung mit Konsolidierungsverarbeitung 'KF' im Zielbereich erzeugt wurde.

Ist die Vorperiode ein Monats- oder Quartalsabschluss (Kennzeichnung über die Anwendung Abrechnungsperioden (ABR), werden die Buchungen 1:1 übernommen, d.h. es finden keine Umschlüsselungen und Umbuchungen statt.

Der Verarbeitungsstatus (KF) wird auf - gesetzt, wenn keine Verarbeitung stattgefunden hat.

3 Aufrufende Anwendungen

Die Verarbeitung FOLGEKON kann aus der Anwendung Konzern/TK-Kreise+Kons.Verarbeitung (KTKGES) gestartet werden oder mit der globalen Folgeanwendung Erstellen KonzVorträge neue Periode (VORPERKTK) ausgeführt werden.


Letzte Änderung: BILLIAU 14.03.2005 14:28