Die Konzern/Teilkonzernstruktur ist fehlerhaft, so dass die Anzeige der Konzernstruktur als Baum nicht eindeutig möglich ist. Um die Definition des aktuell selektierten Konzernkreises anzuzeigen, wählen Sie bitte die Sortieroption 'A' (Sortierung als flache Liste nach Konsolidierungsart).
Zur Ermittlung des Fehlers in den Konzern/Teilkonzernstrukturen lassen Sie bitte über die Aktion "Anzeigen/Prüfen Konzern/Tk-Struktur" die aktuelle Konzern/Teilkonzern-Struktur unter Einbeziehung aller Buch-Teilkonzerne über maximal 10 Stufen ermitteln und überprüfen. Bei dieser Prüfung der Konzernstruktur werden Fehler und Warnungen festgestellt, die in einem Meldungsfenster der Anzeige der Konzernstruktur noch vorangestellt werden. Im Fehlerfall wird die Konzernstruktur nur soweit angezeigt, wie es korrekt noch möglich war.
Alle betreffenden Fehlermeldungen werden im rechten Teil des Meldungsfensters angezeigt und verweisen in Ihren Hilfetexten auf die zentrale Meldung KON0497, in der wie nachfolgend beschrieben alle Hilfetext-Informationen zusammengefasst sind:
Einige Buch-Tk-Zuordnungen sind unzulässig. So darf der Weltkonzern in keinem der beteiligten Konzerne und Teilkonzerne Buch-Tk sein. Kein Konzern oder Teilkonzern darf in seiner eigenen KTKGES-Struktur Buch-Tk sein. Eventuelle Zyklen werden über die Prüfungen der Meldung KON0501 abgefangen.
Jeder Buch-Tk eines Teilkonzerns muss auch in allen übergeordneten Teilkonzernen und im Weltkonzern als Buch-Tk erscheinen.
Jede Gesellschaft in einem Teilkonzerns muss auch in allen übergeordneten Teilkonzernen und im Weltkonzern erscheinen.
Beim Einfügen eines Teilkonzerns in die bisher aufgebaute Konzernstruktur ist ein Fehler augetreten. Die folgenden Ursachencodes sind möglich:
Beim Einfügen eines Teilkonzerns in die bisher aufgebaute Konzernstruktur wird ein untergeordneter Teilkonzern aus der verfügbaren Struktur (10 Ebenen) hinausgeschoben. Die definierte Konzernstruktur hat zu viele Ebenen.
Der Teilkonzern ist in der Anwendung KTK nicht definiert.
Alle Buch-Tks des Weltkonzerns müssen das gleiche Konzernkennzeichen wie der Weltkonzern besitzen.
Die Gesellschaft ist in der Anwendung GES nicht definiert.
Dem Teilkonzern wurden in KTKGES keine Gesellschaften zugeordnet.
Eine Gesellschaft besitzt in einer bestimmten Konzernstrukturebene eine Konsolidierungsart, die im Widerspruch zur Konsolidierungsart dieser Gesellschaft in einer der darüberliegenden Ebenen steht.