Currency conversion methods


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1 Kurzbeschreibung

1.1 Reines Stichtagskursverfahren (RST)

Beim "reinen" Stichtagskursverfahren werden sämtliche Positionen des Jahresabschlusses, Aktiva, Passiva, Erträge und Aufwendungen, einheitlich zum Stichtagskurs (SK) umgerechnet. Dabei entstehen bei der Zeitpunktbetrachtung keine Umrechnungsdifferenzen. Aufgrund des Bilanzzusammenhanges können jedoch bei der Mehrperiodenbetrachtung Umrechnungsdifferenzen auftreten. Diese beschränken sich dann auf die Nebenbuchhaltung, Anlagebewegungen (ANLBEW), Rückstellungenbewegungen (RUEBEW) und Kapitalbewegungen (KAPBEW), in der die jeweiligen Anfangsbestände zum Vorperioden-Stichtagskurs umgerechnet worden sind. Die Bewegungen und der Endbestand der aktuellen Periode jedoch zum Abschluss-SK. In diesem Fall führt das Programm automatisch eine Differenzenrechnung durch und legt den errechneten Betrag in den Bewegungen ab.

1.2 Modifiziertes Stichtagskursverfahren (MST)

Dieses Verfahren lässt verschiedene Varianten der Umrechnung zu. In der Standardvorgabe wird die Erfolgsrechnung entsprechend ihrer Zeitraumbetrachtung mit dem Durchschnittskurs der entsprechenden Periode, die Bilanz mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Zudem kann das Anlagevermögen sowie das Eigenkapital durch entsprechende Modifikationen historisch mit dem FDK (fortgeschriebener Durchschnittskurs) umgerechnet werden.Dadurch werden die umrechnungsbedingten Differenzen im Anlagevermögen und in der Kapitalkonsolidierung vermieden.

Aufgrund der unterschiedlich benutzten Umrechnungskurse treten sowohl in der Bilanz als auch in der GuV Differenzen auf, die erfolgsneutral oder erfolgswirksam gebucht werden können.

1.3 Modifiziertes Zeitbezugsverfahren (MZB)

IDL IDLKONSIS unterstützt des weiteren die vereinfachte Zeitbezugsmethode. In der Standardvorgabe wird das Anlagevermögen und das Eigenkapital historisch umgerechnet, die übrigen Aktiva und Passiva zum Stichtagskurs. In der GuV werden die Aufwendungen und Erträge standardmässig zum Periodendurchschnittskurs umgerechnet.

1.4 Modifiziertes Zeitbezugsverfahren nur für Eigenkapital (MZK)

Das Umrechnungsverfahren MZK beschränkt das Zeitbezugsverfahren auf die historische Umrechnung des Eigenkapitals. Das Anlagevermögen wird in diesem Standard zum Stichtagskurs umgerechnet.

1.5 Modifiziertes Stichtagskursverfahren mit monatlich gewichteten Kursen (MMW)

Bei diesem Umrechnungsverfahren werden GuV-Konten standardmäßig mit der Umrechnungsanweisung 'FDK' (fortgeschriebener Durchschnittskurs) versehen, da eine Umrechnung zu momatlich gewichteten Durchschnittskursen erfolgen soll. Alle neu angelegten GuV-Konten werden automatisch mit 'FDK' vorbelegt.

Zudem kann das Anlagevermögen sowie das Eigenkapital durch entsprechende Modifikationen historisch mit dem FDK (fortgeschriebener Durchschnittskurs) umgerechnet werden.Dadurch werden die umrechnungsbedingten Differenzen im Anlagevermögen und in der Kapitalkonsolidierung vermieden. Ohne Modifikationen werden alle Bilanzkonten einheitlich zum Stichtagskurs umgerechnet.


Letzte Änderung: FELDMANN 07.04.2010 13:47