DOKU Schuldenkonsolidierung


Inhaltsverzeichnis


1 Allgemeines zur Schuldenkonsolidierung

Gemäß § 303 Abs. 1 HGB sind alle Schuldverhältnisse zwischen konsolidierten Unternehmen zu eliminieren. Somit werden im Konzernabschluss nur noch Schuldverhältnisse mit Dritten und mit nicht einbezogenen Tochterunternehmen ausgewiesen.

IDL Konsis unterstützt die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in unterschiedlichen Detaillierungsgraden.

2 Voraussetzungen für die Schuldenkonsolidierung

2.1 Vorhandensein von IC-Daten

Grundvoraussetzung für die Schuldenkonsolidierung ist, dass IC-Konten (Intercompany-Konten) sowie entsprechende IC-Kontensalden (ICKTOSAL) vorhanden sind. Die Salden müssen auf der Datenart vorliegen, die für die Konsolidierung vorgesehen ist. Bei Fremdwährungsgesellschaften muss die Währungsumrechnung durchgeführt worden sein, so dass die IC-Kontensalden auch in Konzernwährung vorliegen.

Die Definition der IC-Konten erfolgt im Kontenstamm (KTODEF). Dort muss im Feld für das IC-Kennzeichen ein 'I' eingetragen werden. Diese Kennung ermöglicht es, den Kontensaldo (KTOSAL) weiter zu spezifizieren, d.h. auf die entsprechenden Gegengesellschaften in der Anwendung IC-Kontensalden (ICKTOSAL) aufzuteilen.

Darüberhinaus ist in dem Feld "IC-Aufrissverprobung" anzugeben, ob der gesamte Saldo nach IC-Gesellschaften aufzuteilen ist (Kennzeichen X), nur teilweise (Kennzeichen A) oder ob gar keine Verprobung der IC-Kontensalden zu den Kontensalden stattfinden soll (Kennzeichen -).

IC-Konten können gleichzeitig Spiegelkonten wie Anlagen-, Rückstellungs-, Kapital- sowie individuelle Spiegelkonten sein. Sollte ein Intercompany-Konto zusätzlich ein Spiegelkonto sein, empfiehlt IDL, die Spiegelbewegungen ebenfalls nach IC-Gesellschaften aufzuteilen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass die spätere Verarbeitung SK-Spiegelumbuchung unvollständig bucht bzw. anteilig zu viel eliminiert. Dies ist z. B. bei mehreren Teilkonzernen der Fall.

IC-Kontensalden können entweder direkt in der Anwendung IC-Kontensalden (ICKTOSAL) oder in der korrespondierenden Formularerfassung (I-ICKTOSAL) erfasst oder über die IDL Konsis-Schnittstellenanwendung IMPORT (KPICSALD.TXT) importiert werden. Die Erfassung erfolgt getrennt nach den betroffenen Tochterunternehmen als Aufriss des entsprechenden IC-Kontos.

2.2 Definition der Konsolidierungsverarbeitung

Das Konsolidierungskennzeichen "SK" ist für sämtliche in die Schuldenkonsolidierung einzubeziehenden Konten vorgesehen (unter Umständen auch G+V-Konten) . Alle Konten, die im IC-Kennzeichen ein I enthalten und in die Schuldenkonsolidierung einbezogen werden sollen, erhalten im Kontenstamm (KTODEF) zusätzlich den Eintrag "SK" im Feld "Konsolidierungsverarbeitung" im Bereich der IC-Eigenschaften.

Zusätzliche Konsolidierungsverarbeitungsarten (KVA) ermöglichen es, kundenspezifische, sachbezogene Abstimmkreise / -Gruppen, z. B. für Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre, zu definieren. Diese Vorgehensweise führt zu kleineren Betrachtungseinheiten und damit zu mehr Transparenz im Konsolidierungslauf. Für diese kundenspezifischen Abstimmgruppen können die Schlüssel S0 bis S9 verwendet werden. Diese Schlüssel werden durch neue Releasestände nicht überschrieben.

Die Definition erfolgt in der Anwendung Konsolidierungsverarbeitungen (KVA). Hier ist bei einer neuen Konsolidierungsverarbeitung lediglich der Schlüssel (z.B. S1), deren Bezeichnung und die Zuordnung zu einer Reportspalte individuell vom Anwender zu pflegen. Die neue Konsolidierungsverarbeitung ist automatisch der Referenz Konsolidierungsart Schuldenkonsolidierung zugeordnet. Folge: alle vom Anwender selbst definierten Abstimmgruppen (S0-S9) werden über den Konzernmonitor gleichzeitig mit der Schuldenkonsolidierung angestoßen. Umgekehrt ist es grundsätzlich nicht möglich, die Schuldenkonsolidierung separat für eine bestimmte Abstimmgruppe wie z. B. nur für "S1" zu starten.

Auch die individuell angelegte Konsolidierungsverarbeitung ist im Kontenstamm bei den zu berücksichtigenden Konten zu hinterlegen.

2.3 Definition der Konsolidierungsparameter

In der Anwendung Konsolidierungsparameter (KTKPAR) müssen für die Konsolidierungsverarbeitung Schuldenkonsolidierung bestimmte Rahmendaten festgelegt werden. Dieser Konsolidierungsparameter ist vom Anwender

einzurichten. Ist der Parameter einmal definiert, wird er im Rahmen des Konzernvortrags in die Folgeperiode vorgetragen. In der Reihenfolge von oben nach unten sind folgende Einstellungen zu treffen:

Einstellungen mit Auswirkungen auf andere Verarbeitungen:

Latente Steuern
Sollen auf einen Großteil der ergebniswirksamen SK-Belege latente Steuern berechnet werden, ist dieser Eintrag zu aktivieren. In der Folge werden alle Konsolidierungsbuchungen auf GUV-Konten automatisch für die Berechnung latenter Steuern markiert.
Fremdanteile
Ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen können in die Berechnung der Fremdanteile mit einbezogen werden. Soll dies mit einem Großteil der ergebniswirksamen SK-Belege geschehen, ist diese Option zu aktivieren.
Vortrag zusammenfassen
Sollen Konsolidierungsbuchungen beim Vortrag zusammengefasst werden, ist diese Option zu aktivieren. Sie hat jedoch nur Auswirkungen auf SD-Belege für die Konsolidierung von Ausschüttungen (siehe unten)

Einstellungen für die Schuldenkonsolidierung selbst:

Schwellenwert Konzernwährung
Je Konsolidierungsverarbeitung (SK, S0, S1 usw.) kann ein Schwellenwert definiert werden. Die Angabe sorgt dafür, dass Sachdifferenzen, die unterhalb dieses Schwellenwertes liegen, automatisch auf das ebenfalls in KTKPAR angelegte Schwellenwertkonto gebucht werden. Der Schwellenwert ist als absoluter Wert in Konzernwährung anzugeben.
Schwellenprozentwert Konzernwährung
Anstatt einen absoluten Betrag zu wählen, der pro Gesellschaftspärchen zu hoch oder zu niedrig sein kann, ist es auch möglich, einen Prozentsatz anzugeben, um den die IC-Salden der jeweiligen Gesellschaftspärchen voneinander abweichen dürfen. Die Abweichung wird dabei mir der folgenden Formel berechnet:
Die beiden Werte ergeben sich dabei als Summen aller Soll- bzw. Haben-Werte einer Abstimmgruppe. Achtung: Es handelt sich nicht um die beiden in der "IC-Clearing Übersicht" (KGESGES) angezeigten Summen je Gesellschaft!
Schwellenwert Transaktionswährung
Werden die zu verarbeitenden IC-Salden mit einer Transaktionswährung (TW) gepflegt, kann es auch dazu kommen, dass diese Werte nicht übereinstimmen. Grundsätzlich würde dann die gesamte Differenz in Konzernwährung als Sachdifferenz gebucht werden. Liegt die Differenz in TW jedoch unterhalb eines hier angegebenen Schwellenwertes, wird sie als Kursdifferenz gebucht.
Schwellenprozentwert Transaktionswährung
Die Angabe eines Schwellenwertes für die Transaktionswährung ist auch als Prozentwert möglich. Es gilt die gleiche Berechnungsregel wie beim Schwellenprozentwert Konzernwährung (s.o.)
Differenzbehandlung Transaktionswährung (TW-Diff)
Wird dieser Schalter gesetzt, wird bei einer Differenz in der angegebenen Transaktionswährung die Differenz in Konzernwährung aufgeteilt in eine Sachdifferenz und eine Kursdifferenz. Eine Sachdifferenz wird dann, sollte sie unterhalb eines Schwellenwertes Konzernwährung liegen, automatisch auf den Konten für Schwellenwert gebucht werden, die Kursdifferenz auf den Konten für Kursdifferenz. Wird dieser Schalter gesetzt, ist die gleichzeitige Angabe eines Schwellenwertes für die Transaktionswährung nicht möglich.
Differenz kumulieren (DiffKumul)
Standardmäßig werden wechselseitige Differenzen innerhalb einer Buchung separat ermittelt und unsaldiert gebucht, d.h. es kann gleichzeitig zu einem Schwellenwert Ertrag und Aufwand kommen. Wird die Option "DiffKumul" verwendet, wird die Gesamtdifferenz ermittelt und saldiert entweder als Aufwand oder Ertrag gebucht. Erfolgt das Clearing über eine Transaktionswährung, hat diese Vorrang; eine Kumulierung erfolgt auch dann nicht, wenn das "X" gesetzt ist
Behandlung manueller Buchungen (ManBuchung)
Es gibt drei Ausprägungen, die steuern, wie mit Buchungen, die manuell dem automatisch erstellten SK-Beleg hinzugefügt wurden, bei der Wiederholung der Schuldenkonsolidierung verfahren werden soll:

Zu hinterlegende Konten:

Konten für Schwellenwert Aufwand bzw. Ertrag
Zwingend anzugeben sind die Konten für das Differenzenclearing. Sollen die Differenzen erfolgsneutral behandelt werden, sind Bilanz- anstelle von GuV-Konten einzupflegen.
Konten für Kursdifferenzen Aufwand bzw. Ertrag
In zwei Fällen kann eine Differenz automatisch als Kursdifferenz erkannt und gebucht werden. 1: Die IC-Salden werden mit einer Angabe eines Transaktionswährungswertes gepflegt und die TW-Werte passen in den IC-Salden überein. 2: Wenn zwei Gesellschaften die gleiche Landeswährung haben und die IC-Salden stimmen in LW überein, wird eine Differenz in Konzernwährung automatisch als Kursdifferenz gebucht, auch ohne die Angabe von Transaktionswährung. Gerade weil der 2. Fall nicht vorhersehbar ist und das Fehlen von Kursdifferenzkonten zu einem Fehler führen würde, empfehlen wir, Kusdifferenzkonten für Aufwand und Ertrag immer gleich mit zu pflegen.Hier können ebenfalls anstelle von GuV-Konten Bilanzkonten hinterlegt werden, um die entstehenden Differenzen erfolgsneutral zu behandeln.
Zwischenkonto
Entsteht bei der Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten eine Differenz oberhalb des Schwellenwertes, wird ein Beleg erzeugt, der zunächst nicht aufgeht (Soll <> Haben). Die Differenz ist dann vom Anwender zu klären und die fehlende Buchung zu ergänzen. Sollen alle Belege sofort aufgehen, kann hier ein Konto (mit dem Konto-Kennzeichen T) hinterlegt werden, auf dem die Differenz zunächst gebucht wird. Der Anwender hat dann mit manuellen Buchungen dafür zu sorgen, dass die Buchung auf dem Konto storniert und die Differenz auf dem richtigen Konto gebucht wird. Solange das hier angegebene Konto nicht zu 0,00 saldiert, bleib der SK-Status gelb.
Ergebnisvortrag
Sollen die Vorträge aus ergebniswirksamen Schuldenkonsolidierungsbuchungen auf einem separaten Ergebnisvortragskonto vorgetragen werden, ist dieses Konto hier einzutragen. Bleibt das Feld leer, verwendet IDL Konsis für die Vortragsbuchung das in dem Konsolidierungsparameter 'KK' eingetragene Ergebnisvortragskonto.
Neutralisierungskonto
Sollen die Verschiebungen zwischen den im Beleg enthaltenen Buchungen neutralisiert werden, ist hier ein Neutralisierungskonto mit dem Kontokenzeichen 'N' zu hinterlegen. Das Konto sollte ein Bilanzkonto sein und ggfs. ist pro Konsolidierungsverarbeitung (SK, S0, S1 usw.) ein eigenes Neutralisierungskonto zu hinterlegen, wenn die Verarbeitungen unterschiedliche Bilanzbereiche betreffen.

Zu allen angegebenen Konten können ggfs. Buchungsschlüssel und/oder Controllingobjekte hinterlegt werden, die dann standardmäßig bei automatisch erstellten Buchungen verwendet werden.

Weitere Informationen und Tipps:

Benutzung statistischer Konten in den Konsolidierungsparametern
In den Konsolidierungsparametern dürfen auch statistische Konten angegeben werden, wenn einer KVA nur statistische IC-Konten zugeordnet sind. Wenn das im Konsolidierungsparameter angegebene Schwellenwertkonto ein statistisches Konto ist, werden die IC-Salden auf den statistischen Konten analog zu den nicht statistischen Konten mit Verbuchung der Differenzen auf dem Schwellenwertkonto verarbeitet. Analoges gilt auch für die übrige Differenzbehandlung (z.B. Transaktionswährungs-Clearing).
Verwendung unterschiedlicher Schwellenwerte
Ein großer Vorteil bei der Untergliederung der Schuldenkonsolidierung liegt auch darin, dass unterschiedliche Schwellenwerte verwendet werden können. Beispielsweise wird man bei der Eliminierung von Cash-Pooling Konten strenger vorgehen wollen als vielleicht bei der Eliminierung von Forderungen / Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Bei der Schuldenkonsolidierung auf Planungsdatenarten oder in unterjährigen Perioden wird der Schwellenwert evtl. größer sein können als auf Ist-Datenarten und am Geschäftsjahresende. Entsprechend können die Schwellenwerte pro KVA, Datenart und Periode unterschiedlich gewählt werden.
ACHTUNG:
Wird ein Konsolidierungsparameter nach Durchführung der SK verändert, werden alle Belege, die zu der veränderten Konsolidierungsverarbeitung gehören, komplett inkl. sämtlicher manuellen Buchungen gelöscht. Die Einstellungen im Feld "ManBuchung" haben hier keinen Einfluss. D.h. wenn die Parameter verändert werden sollen, z.B. um den Schwellenwert zu ändern (siehe oben), sollte dies direkt nach dem Konzernvortrag geschehen, wenn noch keine aktuellen Buchungen vorhanden sind.

2.4 IC-Daten in Konzernwährung

Die Salden von Gesellschaften mit von der Konzernwährung abweichendem Währungskennzeichen werden in IDL Konsis zunächst in Gesellschafts-Währung (z. B. USD) eingestellt. Folglich werden auch die Intercompany-Salden in Gesellschaftswährung erfasst / importiert. Für die Schuldenkonsolidierung ist jedoch Voraussetzung, dass die IC-Informationen in Konzernwährung vorliegen. Deshalb ist vor dem Start der Schuldenkonsolidierung für Fremdwährungsgesellschaften die Währungsumrechnung durchzuführen. Wurde die Währungsumrechnung bei einer Gesellschaft vor einem Schuldenkonsolidierungslauf noch nicht durchgeführt, ist der Status für die Währungsumrechnung also rot, findet die Schuldenkonsolidierung für diese Gesellschaft nicht statt. Dies wird in der IC-Clearingübersicht mit der Meldung "WUM fehlt" angezeigt.

3 Ablauf der Schuldenkonsolidierung

3.1 Aufruf der Schuldenkonsolidierung

Der Ausgangspunkt für die Konsolidierungsverarbeitung "Schuldenkonsolidierung" ist wie für alle übrigen Konsolidierungsmaßnahmen der Konzern-Monitor (KTKGES). Dort wird über das Pull-Down-Menü "Aktion" oder alternativ "rechte Maustaste" die Schuldenkonsolidierung für alle oder selektiv für bestimmte Gesellschaften (gewünschte Gesellschaften sind vorher zu markieren) angestoßen. Durch die Baumstruktur zugeklappte Teilkonzerne sind vorher zunächst aufzuklappen, damit die dort "verborgenen" Gesellschaften ebenfalls markiert werden können.

Die Schuldenkonsolidierung ist auf jeder Konzern- und Teilkonzernebene separat für alle Gesellschaften durchzuführen, wobei die Reihenfolge frei gewählt werden kann. Pro Teilkonzern werden immer nur die Gesellschaftspärchen berücksichtigt, die gemeinsam in der jeweiligen Ebene vorhanden sind. Sind die Gesellschaften bereits in einem untergeordneten Konzern mit der Konsolidierungsart "V" oder "Q" (bei gleichen Prozenten) enthalten, erhalten Sie den Status "T = Teilkonzern" in der IC-Clearingübersicht.

Wird die Schuldenkonsolidierung erstmalig für den gewählten Abschluss durchgeführt, ist die Funktion "Schuldenkonsolidierung buchen" zu wählen. Sind bereits SK-Belege und eine IC-Clearingübersicht (s.u.) vorhanden und soll die Schuldenkonsolidierung aufgrund geänderter IC-Salden erneut durchzuführen, ist die Funktion "Schuldenkonsolidierung wiederholen" zu wählen.

Tipp: bei einer größeren Anzahl an Gesellschaften sollte die Schuldenkonsolidierung global über das Aktionsmenü gestartet werden, d.h. ohne dass eine Gesellschaft markiert ist, da die Verarbeitung dann schneller durchgeführt werden kann.

3.2 Automatischer Lauf der Schuldenkonsolidierung

Bei der automatischen Schuldenkonsolidierung gleicht das System die Forderungen und Verbindlichkeiten je Gesellschaftspärchen ab. Hat der Anwender individuelle Abstimmgruppen in KVA definiert und Konten damit attributiert (z. B. mit S0, S1, etc.), wird je KVA ein Konsolidierungsbeleg erzeugt.

Ist die Anwendung für alle ausgewählten Gesellschaften ordnungsgemäß durchgelaufen, wird in der Spalte 'SK' des Konzernmonitors ein Statushinweis gegeben. Dabei werden folgende Stati unterschieden:

--
Für die betreffende Gesellschaft konnten keine Schuldenkonsolidierungsbeziehungen gefunden werden (weißer Hintergrund)
"4" / <Ausrufezeichen>
Für diese Gesellschaft wurde die Schuldenkonsolidierung durchgeführt, es bestehen jedoch Differenzen, die noch zur Klärung anstehen (gelber Hintergrund)
"X" / <grüner Haken>
Vollständige Abarbeitung aller Schuldenkonsolidierungsbeziehungen der Gesellschaft mit stimmigen Konsolidierungsbuchungen (grüner Hintergrund)
<leer> / <weiß>
Für diese Gesellschaft ist die Schuldenkonsolidierung noch nicht angestoßen worden oder ein IC-Clearingsatz (KGESGES) wurde vom Anwender manuell gelöscht

Sollten im Rahmen der Schuldenkonsolidierung auch IC-Bestandteile auf Anlagenkonten eliminiert werden (z.B. Ausleihungen), werden automatisch Anlagenobjekte erzeugt, sofern sie nicht bereits vorhanden sind.

Für die Eliminierung von IC-Salden auf Spiegelkonten werden in SK-Belegen Default-Buchungsschlüssel verwendet. Eine spiegelgerechte Eliminierung der IC-Salden findet erst durch die anschließende Funktion "SK Spiegelumbuchung" statt.

3.3 Konventionen für die Erzeugung maschineller Buchungen in der SK

Für die Erzeugung automatischer Buchungen sind im Programm folgende Konventionen festgelegt:

a) Forderungen größer Verbindlichkeiten (Solldifferenz)
Übersteigen die Forderungen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, handelt es sich um eine Solldifferenz (negativer Betrag in "Sachdifferenz KW" in KGESGES). In der Schuldenkonsolidierungsbuchung ist die Sollseite kürzer als die Habenseite. Deshalb wird beim automatischen Ausgleich das Differenzenkonto Aufwand verwendet. Jedem Konto wird zusätzlich als Schlüssel die Gesellschaftsnummer mitgegeben. Damit ist die Überleitung der Summenabschlusswerte zum Konzern für jede einzelne Gesellschaft zweifelsfrei nachweisbar.
b) Forderungen kleiner Verbindlichkeiten (Habendifferenz)
Sind im umgekehrten Fall die Forderungen geringer als die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, so ist eine Habendifferenz aufgetreten (positiver Betrag bei Differenzanzeige in der KGESGES). In der Eliminierungsbuchung ist die Habenseite kürzer als die Sollseite. Deshalb wird beim automatischen Ausgleich das Differenzenkonto Ertrag angesprochen.
c) Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten mit Differenzen
Beide Gesellschaften haben Forderungen und Verbindlichkeiten gemeldet. Dabei passt in keinem Fall die Forderung der einen zur Verbindlichkeit der jeweils anderen Gesellschaft. Ist die Option 'DiffKumul' aktiviert, werden die Differenzen saldiert und der Gesamtbetrag entweder als Aufwand oder als Ertrag gebucht. Anderenfalls werden die Differenzen getrennt gebucht.

3.4 Manueller Ausgleich von Differenzen in den Konsolidierungsbuchungen (KONBUCH)

Generell werden in der Anwendung 'Konsolidierungsbuchungen' (Kurzwort: KONBUCH) die bekannten Größen (Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gemäß den Eingabedaten in den IC-Kontensalden) bereits aus Eliminierungssicht dargestellt. Das weitere Vorgehen unterscheidet sich, je nachdem, ob im Konsolidierungsparameter ein Zwischenkonto angegeben wurde oder nicht.

Schuldenkonsolidierung ohne Zwischenkonto

Entsteht bei der Aufrechnung der Forderungen mit den Verbindlichkeiten eine Differenz oberhalb des Schwellenwertes, geht der Konsolidierungsbeleg in Höhe genau dieser Differenz zunächst nicht auf. Dies wird zusätzlich zu dem roten Status in der IC-Clearingübersicht auch durch entsprechende Fehlermeldungen in den Konsoldierungsbelegen (KONBEL) und Konsoliderungsbuchungen (KONBUCH) angezeigt. Die offene Differenz ist durch zusätzliche Soll- / Habenbuchungen auszugleichen, bis der Beleg aufgeht.

Vorteil: es sind weniger Buchungen manuell zu erfassen, da es keine Buchung auf einem Zwischenkonto gibt, die zu stornieren sind. Nachteil: Soll vor Fertigstellung der Schuldenkonsolidierung ein Report erzeugt werden, kommt es aufgrund der fehlerhaften Belege zu Fehlermeldungen.

Schuldenkonsolidierung mit Zwischenkonto

Wird mit dem Zwischenkonto gearbeitet, gehen die Konsolidierungsbelege immer sofort auf (Soll = Haben), da eine offene Differenz auf das Zwischenkonto gebucht wird. Nur in der IC-Clearingübersicht ist zu erkennen, dass noch eine Differenz besteht, die manuell ausgeglichen werden muss, da der Status erst grün wird, wenn die Buchungen auf diesem Konto zu 0,00 saldieren müssen. Die Buchung auf dem Zwischenkonto ist in einem ersten Schritt zu stornieren bevor danach der Betrag mit einer/mehreren Buchungen auf anderen Konten zu verteilen ist, bis der Beleg wieder aufgeht.

Vorteil: die Belege gehen immer auf, beim Erstellen eines Konzernreports führen diese Belege nicht zu Fehlermeldungen Nachteil: um die Differenz auszugleichen, ist jeweils eine zusätzliche Buchungszeile notwendig

Alle manuell eingefügten Buchungszeilen erhalten den Buchungsstatus '5' = manuell erfasst. Dies entspricht auch dem Verarbeitungsstatus in der IC-Clearingübersicht, nachdem die Differenz vollständig ausgeglichen wurde.

3.5 Die IC-Clearingübersicht (KGESES) - Aufbau

Nach dem automatischen Lauf der Schuldenkonsolidierung kann der Benutzer ausgehend vom Konzernmonitor mit einem Doppelklick in die Spalte 'SK' in die IC-Clearingübersicht (KGESGES) verzweigen. Hier werden alle verarbeiteten Pärchen mit der selektierten Gesellschaft angezeigt. In den Spalten IC-Saldo werden die berücksichtigten Beträge je Gesellschaft und IC-Gesellschaft angezeigt, daneben als Ergebnis ggfs. eine Sachdifferenz und, wenn mit der Angabe von Transaktionswährung gearbeitet wird, eine Kursdifferenz. Die Übersicht ist zunächst auf die Gesellschaft eingeschränkt, über die aus dem Konzernmonitor in die Anwendung gewechselt wurde. Um sich alle relevanten Schuldenkonsolidierungs-Beziehungen anzeigen zu lassen, ist die Gesellschaft aus der Selektion zu entfernen.

In der Spalte "B" = Verarbeitungsstatus wird das Ergebnis aus der jeweiligen Schuldenkonsolidierung mit folgenden Kennzeichen unterschieden:

Das Kennzeichen 4 führt zu einem roten Status in der Spalte 'S', alle anderen zu einem grünen.

Der Betrag der Sachdifferenz bleibt immer stehen, auch wenn die Differenz bereits maschinell oder manuell ausgeglichen wurde. Auf diese Weise hat der Anwender immer einen Überblick über die entstandene Gesamtdifferenz.

Ist in KTKPAR ein Schwellenprozentwert hinterlegt, wird der bei der Schuldenkonsolidierung ermittelte Prozentwert je Gesellschaftspärchen angezeigt. Liegen mehrere Abstimmgruppen vor, z.B. aufgrund mehrerer Geschäftsbereiche oder unterschiedlicher Transaktionswährungen, wird jeweils der maximale Wert angezeigt, der ggfs. dafür verantwortlich ist, dass eine Differenz nicht auf dem Schwellenwertkonto ausgeglichen wurde.

3.6 Die IC-Clearingübersicht (KGESGES) - Verzweigung in die IC-Salden

Die Folgeanwendung 'IC-Kontensalden' aus der KGESGES verzweigt in die ICKTOSAL, ebenso ein Doppelklick in die Spalten IC-Saldo. Dort werden die gemäß der Konsolidierungsverarbeitungsart definierten Forderungs- und Verbindlichkeitskonten mit den zugehörigen IC-Salden (in Landes-, Konzern-, Transaktions- und Parallelwährung) in der sog. "Pärchensicht" angezeigt, in der die Forderungen / Verbindlichkeiten der Gesellschaft denen der IC-Gesellschaft gegenübergestellt werden, so dass eine evtl. entstandene Differenz gut zu erkennen ist.

Von hier aus kann der Anwender zurück in die KGESGES oder auch direkt in die durch die Schuldenkonsolidierung erzeugten Konsolidierungsbuchungen (KONBUCH) verzweigen.

Die von IDL Konsis erzeugten Buchungsbelegnummern setzen sich zusammen aus dem Gesellschaftspärchen sowie dem Kürzel entsprechend der Konsolidierungsverarbeitungsart (z. B. S0, S1, SK), wobei die alphanumerisch kleinere Gesellschaftsnummer immer die erste Gesellschaft ist.

3.7 Die IC-Clearingübersicht (KGESGES) - Funktion "Sachdifferenz buchen"

Ist bei der Schuldenkonsolidierung eine Differenz entstanden, die höher ist als der Schwellenwert, bleibt diese Differenz stehen und der Verarbeitungsstatus in der IC-Clearingübersicht ist '4' = Maschinell erstellt, Änderung notwendig. Der Status ist rot. Damit der Status grün wird (Verarbeitungskennzeichen '5'), muss die Differenz ausgeglichen werden. Dies kann entweder manuell in den Konsolidierungsbuchungen passieren, in dem die fehlenden Buchungen auf den gewünschten Konten ergänzt werden. Soll die Differenz jedoch trotz überschreiten des Schwellenwertes auf das Konto für Aufwand / Ertrag Schwellenwert gebucht werden, kann über das Aktionsmenü die Funktion "Sachdifferenz buchen" gestartet werden. Diese erstellt die gleiche Buchung, die bei der automatischen Schuldenkonsolidierung erstellt worden wäre, wenn die Differenz unterhalb des Schwellenwertes gewesen wäre.

3.8 Die IC-Clearingübersicht (KGESGES) - Funktion 'Konsolidierung wiederholen'

Mit der Funktion "Konsolidierung wiederholen" kann die Schuldenkonsolidierung separat für ein / mehrere Pärchen wiederholt werden. Die Funktion entspricht der Funktion "Schuldenkonsolidierung wiederholen" aus dem Konzernmonitor, d.h. bestehende Buchungen werden zunächst gelöscht, die IC-Salden erneut zur Schuldenkonsolidierung herangezogen. Manuell hinzugefügte Ergänzungsbuchungen bleiben je nach der Einstellung im Feld "ManBuchung" im Konsolidierungsparameter erhalten.

3.9 Hinterlegen eines Kommentars für Gesellschaftspärchen in der Anwendung 'IC-Clearing Übersicht' (KGESGES)

Wenn der Buchungstext in den Konsolidierungsbuchungen nicht ausreicht, hat der Benutzer die Möglichkeit pro IC-Clearing Pärchen einen Kommentar zu hinterlegen. Dieser Kommentar kann über die Funktion 'Kommentar bearbeiten' über das Kontextmenü genutzt werden. Es öffnet sich anschließend ein Editor, in dem Text ohne Formatierungen geschrieben werden kann. Anschließend ist dieser Text zu speichern. Über die Funktion 'Kommentar anzeigen' im Kontextmenü kann der Kommentar anschließend angesehen werden. Der Kommentar bleibt auch bei einer erneuten Schuldenkonsolidierung erhalten. Der Kommentar wird lediglich gelöscht, wenn

  1. das IC-Clearing Pärchen von dem Anwender manuell gelöscht wird oder
  2. nach erneuter Schuldenkonsolidierung dieses IC-Clearing Pärchen nicht mehr existiert (z. B. bei einer Falscherfassung im Einzelabschluss - falsche IC-Gesellschaft wurde angebucht).

Eine erneute Anpassung / Ergänzung eines bestehenden Kommentars ist selbstverständlich jederzeit möglich.

4 Schuldenkonsolidierung für Dividenden (SD)

Innerhalb der Schuldenkonsolidierung gibt es neben der Standard-Verarbeitung 'SK' und den individuell zusätzlich definierbaren Abstimmgruppen 'S1' bis 'S9' die Konsolidierungsverarbeitung 'SD'. Diese soll vor allem für die Konsolidierung von konzerninternen Ausschüttungen (Dividenden) genutzt werden.

Zur Konsolidierungsverarbeitung SD sollten die Konten "Beteiligungserträge" der Mutter einerseits und die Kapitalabnahme bei der Tochter andererseits zugeordnet werden. Für die Kapitalabnahme empfehlen wir ein separates Konto "Dividende", das als Intercompany Konto definiert und der SD zugeordnet ist. Auf diese Weise kann einerseits kontrolliert werden, dass das Konto nach der Konsolidierung 0,00 sein muss, andererseits bleibt der Gewinnvortrag gegenüber dem Vorjahr noch unverändert und lässt sich so besser abstimmen.

Die SD muss nicht separat angestossen werden, sie läuft vielmehr automatisch mit der Schuldenkonsolidierung mit. Die IC-Kontensalden der dieser Konsolidierungsverarbeitung zugeordneten IC-Konten werden zunächst wie andere IC-Kontensalden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert. Dies erfolgt in einem Beleg mit der Verarbeitung 'SD' in der Belegnummer. Abweichend von den anderen Belegen aus der Schuldenkonsolidierung erhält dieser Beleg jedoch nicht die Buchungsart 'WX', sondern die Buchungsart 'WU'. Der Beleg wird dann entsprechend, d.h. mit Umbuchung der Ergebniswirksamkeit in den Ergebnisvortrag, vorgetragen. Zwecks Unterscheidung erfolgt der Vortrag von 'SD'-Belegen in einen Beleg mit der Verarbeitung 'VD' in der Belegnummer. Die Belege 'VD' werden beim erneuten Vortrag mit dem aktuellen 'SD'-Beleg zusammengefasst und so lange vorgetragen, wie die beteiligten Gesellschaften zum Konzern gehören.

Für die SD ist ebenfalls ein Konsolidierungsparameter (KTKPAR) zu hinterlegen.

Tipp: sollte kein separates Konto für Dividenden vorhanden sein, kann auch das Gewinnvortragskonto als IC-Konto (mit teilweisem Aufriss) definiert und der SD zugeordnet werden.

5 Löschen von Schuldenkonsolidierungsbuchungen

Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit ist es ohne Sonderberechtigungen nicht möglich, Konsolidierungsbelege oder -buchungen der Schuldenkonsolidierung zu löschen. Sollen dennoch einmal alle automatisch erzeugten Belege gelöscht werden, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

5.1 Löschen über den Konsolidierungsparameter (KTKPAR)

Jegliche Änderung von Parametern (in der Regel des Schwellenwertes) führt vor dem endgültigen Speichern zu der Abfrage, ob die Schuldenkonsolidierungsbuchungen für die ausgewählte KVA gelöscht werden sollen. Wird die Abfrage bestätigt, werden nur die Konsolidierungsbuchungen der ausgewählten KVA komplett gelöscht und in dem dazugehörigen Konzern-Monitor wird der Statushinweis in der Spalte "SK" zurückgesetzt. Anschließend kann die Schuldenkonsolidierung über den Konzern-Monitor erneut angestoßen werden.

5.2 Löschen über die IC-Clearingübersicht (KGESGES)

Alternativ zu diesen globalen Löschvorgängen können selektiv für einzelne Gesellschaftspärchen die Buchungen in KGESGES zurückgesetzt werden. Von dieser Möglichkeit wird man immer dann Gebrauch machen, wenn die Schuldenkonsolidierung eigentlich schon fertig ist, aber dann doch noch eine Änderung der IC-Salden bei einer oder einigen wenigen Gesellschaften erforderlich ist. Wird die Selektion entsprechend erweitert, können auch alle SK-Belege gelöscht werden.

ACHTUNG: beide Löschfunktionen führen natürlich dazu, dass manuelle Ergänzungsbuchungen oder in der IC-Clearingübersicht hinterlegte Kommentare nicht wieder eingefügt werden können.

6 Automatisches Clearing mittels Transaktionswährung (TW)

6.1 Allgemeines

In den IC-Salden hinterlegte Transaktionswährungen können dazu verwendet werden, dass Differenzen, die aufgrund der unterschiedlichen Währungsumrechnung von Forderungen / Verbindlichkeiten von der Landes- in die Konzernwährung entstanden sind, automatisch auf die für Kursaufwand - / ertrag hinterlegten Konten gebucht werden. Damit das Clearing aufgrund von Transaktionswährungswerten zu korrekten Ergebnissen führt, ist es erforderlich, dass für alle IC-Salden Transaktionswährungen angegeben sind. In der Anwendung KVA kann mit Hilfe der Option "IC Clearing Transaktionswährung" gesteuert werden, ob für die jeweiligen IC-Kontensalden Angaben in Transaktionswährung erfolgen müssen oder nicht gemacht werden dürfen.

Wird ein Eintrag in dem Feld "Schwellenwert Differen TW" oder "Schwellenprozentwert TW" vorgenommen, prüft das Programm, ob eine Differenz bei Transaktionswährungswerten je Transaktionswährung den Schwellenwert TW unterschreitet. Wird der Schwellenwert unterschritten, wird die Differenz in Konzernwährung automatisch als Kursdifferenz gebucht. Ein für die Konzernwährung eingetragener Schwellenwert wird dabei ignoriert. Die Folgeverarbeitung unterscheidet sich also nicht von der bei stimmigen Transaktionswährungswerten.

Hinweis: Eine Festlegung von Schwellenwerten je Transaktionswährung ist nicht möglich.

Stimmen die TW-Werte nicht überein und übersteigt die Differenz einen ggfs. angegebenen Schwellenwert wird die Differenz als Sachdifferenz weiterverarbeitet und gemäß des hierfür angegebenen Schwellenwertes entweder automatisch gebucht oder bleibt als Differenz stehen und muss manuell weiter verarbeitet werden.

Werden bei einem Gesellschaftspärchen mehrere Transaktionswährungen gleichzeitig verwendet, erfolgt das Clearing pro Transaktionswährung und die Buchungen erfolgen in unterschiedlichen Buchsatznummern. Das gleiche passiert auch, wenn es sowohl Angaben mit als auch ohne Transaktionswährung gibt.

6.2 Auswirkung des Schalters "Differenzbehandlung Transaktionswährung" (TW-Diff)

Bei der Wahl dieser Option werden die IC Salden nicht nach der angegebenen Transaktionswährung getrennt. Die Differenzermittlung erfolgt vielmehr je Gesellschaft (und ggfs. je Geschäftsbereich) und alle Buchungen erfolgen in der gleichen Buchsatznummer. Alle angegebenen TW-Werte werden in die Konzernwährung umgerechnet, in der Pärchensicht der IC-Salden werden die errechneten Werte in einer separaten Spalte "Wert Transaktionswährung in KW" angezeigt. Der hierbei ermittelte Gesamtbetrag stellt die Sachdifferenz dar und wird entsprechend der Angaben gemäß KTKPAR behandelt, der Restbetrag zur Gesamtdifferenz in Konzernwährung wird hingegen als Kursdifferenz gebucht.

6.3 Unvollständige Angabe von Transaktionswährungen bei Konzernwährungsgesellschaften

Hat von zwei Gesellschaften, deren Landeswährung gleich Konzernwährung ist, eine einen TW-Wert gepflegt, die andere jedoch nicht, wird dieser TW-Wert nicht weiter berücksichtigt. Unter diesen Voraussetzungen werden beide IC-Salden so behandelt, als wäre keinerlei TW-Wert angegeben worden.

7 Besonderheiten im Rahmen der Schuldenkonsolidierung

7.1 Einführung einer neuen KVA im laufenden Konzernabschluss / KONDAT

Entschließt sich der Anwender eine zusätzliche Konsolidierungsverarbeitungsart einzurichten und die entsprechenden Konzernkonten mit dieser KVA zu versehen (z. B. in KTO "SK" durch "S0" zu ersetzen), ist folgendes zu berücksichtigen. Ein erneutes Anstoßen der Schuldenkonsolidierung führt zu Buchungsbelegen nur für diese neue KVA. Die "alten" Buchungen bleiben aber unverändert stehen, so dass es zu doppelter Berücksichtigung derselben IC-Beträge kommt. Bei dieser Konstellation ist also immer die gesamte Schuldenkonsolidierung zu wiederholen.

Die gleiche Problematik kann dann auftreten, wenn innerhalb des Konzerns Daten unter Verwendung der Anwendung Konsis-to-Konsis-Datenaustausch (KONDAT) ausgetauscht werden. Wurde bei einer Teilkonzerntochter eine neue KVA angelegt, bei der Muttergesellschaft aber nicht, führt das im ersten Schritt dazu, dass die Datenübernahme per KONDAT zu einer Fehlermeldung führt. Die Anlage der KVA auch beim Mutterkonzern führt dann dazu, dass KONDAT fehlerfrei läuft. Wenn aber beim Mutterunternehmen vergessen wird auch die KV in den betreffenden Konten zu ändern, führt das im Rahmen der Schuldenkonsolidierung beim Mutterunternehmen dazu, dass die betreffenden Beträge noch einmal, diesmal in SK-Belegen gecleart werden.

7.2 Quotenkonsolidierung

In der Schuldenkonsolidierung wird bei der vollkonsolidierten Gesellschaft der quotale Anteil (gemäß Quote der quotalen IC-Gesellschaft) der IC-Salden direkt eliminiert. Die daraus resultierende Differenz der Buchungen zwischen beiden Gesellschaften ist damit abstimmbar und kann gemäß den Regeln für Schwellenwert- und TW-Clearing weiterverarbeitet werden.

Der restliche Anteil der IC-Salden der vollkonsolidierten Gesellschaft (100% - Quote) wird dann in einem weiteren Buchungssatz vom IC-Konto auf das im Kontenstamm angegebene Quoten-Referenzkonto umgebucht, sofern vorhanden. Somit werden aus Sicht des Konzernreports 100% der IC-Salden der vollkonsolidierten Gesellschaft und der quotale Anteil der IC-Salden der quotalen Gesellschaft eliminiert, so dass die IC-Konten mit Konzernsaldo 0,00 ausgewiesen werden.

Sind die Beteiligungsprozente einer Quotengesellschaft im Hauptkonzern und einem darunterliegenden Teilkonzern gleich, findet die Schuldenkonsolidierung nur im Teilkonzern statt. Im Hauptkonzern werden die Gesellschaften mit "T= Teilkonzern" in der KGESGES dargestellt. Weichen die Prozente ab, wird die Schuldenkonsolidierung auf oberer Ebene noch einmal durchgeführt, wobei die Buchungen aus dem Teilkonzern zunächst storniert und in einem zweiten Schritt die Buchungen mit den neuen Prozenten erstellt werden.

7.3 Erneuter Aufruf der Schuldenkonsolidierung (ohne Löschen)

Wenn es zu einem Gesellschaftspärchen aus einem SK-Lauf bereits einen KGESGES-Satz gibt, führt ein erneuter Aufruf der Schuldenkonsolidierung aus der KTKGES nicht dazu, dass ein neuer KGESGES-Satz und damit eine neue Konsolidierungsbuchung erzeugt wird. Das gilt auch dann, wenn sich die IC-Salden einer oder auch beider Gesellschaften geändert haben. Ein vorhandener KGESGES-Satz "verhindert" die Neuerstellung. Werden neue, bisher noch nicht vorhandene Pärchen gefunden, werden für diese entsprechende KGESGES-Sätze erzeugt.

7.4 Besonderheiten beim Periodenvortrag von SK-Belegen

Belege, die der Referenz-KVA SK zugeordnet sind, erhalten die Buchungsart WX und werden auch entsprechend vorgetragen. D.h., dass Differenzen, die in der Vorperiode ergebniswirksam ausgebucht wurden, im Vortragsbeleg auf den gleichen GUV-Konten wieder storniert werden.

Grundsätzlich werden Buchungen auf Konten, die der SK zugeordnet sind, nicht vorgetragen. Das betrifft auch die Ergebniswirksamkeit aus GUV-Konten, die der SK zugeordnet sind. Ebenso werden Buchungen auf dem KTKPAR-Konto "Beteiligungserträge" nicht vorgetragen.

7.5 Abschreibungen auf Forderungen/Ausleihungen

Aufgrund der im vorigen Kapitel beschriebenen Besonderheit beim Vortrag ergibt sich bei der Eliminierung von Abschreibungen auf Forderungen im Rahmen der Schuldenkonsolidierung folgende Problematik: wird die Ergebniswirksamkeit in Periode 01 korrekt eliminiert, wird sie gemäß der Vortragslogik in Periode 02 wieder storniert. Das bedeutet, dass die Abschreibung auch in der Folgeperiode wieder im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert werden müsste, was lästig und fehleranfällig ist.

Einfacher lässt sich dieser Sachverhalt darstellen, wenn die Abschreibung der Forderung bereits im Einzelabschluss über einen Buchungsbeleg auf einer unteren Datenart storniert wird. Dieser Buchungsbeleg wird auch in den Folgeperioden korrekt vorgetragen (Buchungsart WU) und die dann stimmigen IC-Salden können automatisch von der Schuldenkonsolidierung eliminiert werden.

7.6 IC-Rückstellungen

Bei der Eliminierung von Intercompany-Rückstellungen ist daran zu denken, dass die Vortragsbildung für Schuldenkonsolidierungsbuchungen u. U. zu unerwünschten Ergebnissen führt. Wird eine Rückstellung im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ergebniswirksam konsolidiert: Rückstellung an Zuweisung Rückstellung, dann führt der Vortrag in die Folgeperiode zu der Buchung: Zuweisung Rückstellung an Gewinnvortrag. Richtig wäre in diesem Fall aber: Rückstellung an Gewinnvortrag. Empfehlung: manuelle Rückbuchung der Rückstellung im Rahmen der Schuldenkonsolidierung: Zuweisung Rückstellung an Rückstellung und Anlage eines manuellen Konsolidierungsbeleges (MB). Der MB-Beleg muss dann mit "WU" erfasst werden, so dass die Vortragsbildung zu dem gewünschten Ergebnis: Rückstellung an Gewinnvortrag führt. Sinnvoll ist in einem solchen Fall in der SK-Buchung auf den MB-Beleg und in dem MB-Beleg auf die SK-Buchung zu verweisen.

7.7 Restwertanalyse

Bleiben in einem Teil- oder dem Gesamtkonzern Beträge bei den Forderungen, Verbindlichkeiten oder Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen nach der Schuldenkonsolidierung "übrig" wollen Anwender und Wirtschaftsprüfer wissen, wie sich dieser Rest zusammensetzen. IDL Konsis wird dieser Anforderung durch die sog. Restwertanalyse gerecht. Möglich wird diese Restwertanalyse, die aus dem Konzernreport heraus aufgerufen wird, dadurch, dass jeder im Rahmen der Schuldenkonsolidierung verarbeitete Intercompany-Saldo einen Eintrag in den Feldern "BelKTk" und "Beleg-Nr." bekommt. IC-Salden ohne einen solchen Eintrag in ICKTOSAL wurden demnach in keiner Konsolidierungsbuchung verarbeitet und sind daher Teil des Restes in der jeweiligen Position. Hinweis: Werden IC-Salden per GESABV erneut auf die Konsolidierungsdatenart hochgezogen, werden die IC-Salden komplett gelöscht und neu gebildet. Einträge in den beiden o. g. Feldern sind damit weg und die Restwertanalyse liefert falsche Ergebnisse.

8 Fehler- bzw. Warnmeldungen im Rahmen der Schuldenkonsolidierung

8.1 "KON0985E Konsolidierungsverarbeitung S0 ist hier nicht zugelassen"

Diese Meldung erscheint, wenn im Feld "KV" (Konsolidierungsverarbeitung) eines Kontos (KTO) S0 hinterlegt werden soll, die Konsolidierungsverarbeitungsart (KVA) "S0" aber nicht definiert ist.

8.2 "KON0194E Keine Konsolidierungsparameter SK KTKPAR vorhanden"

Diese Meldung erscheint für jede in KTKGES im Feld Konsolidierungsart (K) mit "V" oder "Q" gekennzeichnete Gesellschaft, für die die Schuldenkonsolidierung angestoßen wurde, wenn in der Anwendung KTKPAR noch kein Parameter für die Schuldenkonsolidierung angelegt wurde.

8.3 "KON1325H Achtung! IC-Salden auf statistischen Konten"

Diese Meldung erscheint, wenn statistische Konten mit derselben KVA versehen sind wie die "echten" Konten und somit ein Mix in der Konsolidierungsbuchung entsteht. Die Verarbeitung kann abgebrochen oder fortgesetzt werden.

8.4 "KON0963H Beleg(e) enthalten teilweise Buchungen auf statistischen Konten"

Diese Meldung erscheint, wenn im Rahmen der Schuldenkonsolidierung der Hinweis 1325H mit "ok" bestätigt und damit der Beleg erzeugt worden war. Da statistische Konten weder in den Kontensalden noch in Konsolidierungsbuchungen in die Summenbildung eingehen, führt das statistische Konto in einem Buchungsbeleg zu keiner bzw. keiner zusätzlichen Differenz.

8.5 "WUM fehlt" (in KGESGES)

Eine Voraussetzung für eine fehlerfreie Schuldenkonsolidierung ist, dass die IC-Kontensalden in Konzernwährung vorliegen müssen. Ist für eine Fremdwährungsgesellschaft die Währungsumrechnung noch nicht oder fehlerhaft durchgeführt worden, würde die Schuldenkonsoldierung unstimmige Werte liefern. Für diese Gesellschaften werden keine Belege und Buchungen erzeugt und in der IC-Clearingübersicht KGESGES werden sie mit einem roten Status und der zusätzlichen Meldung "WUM fehlt" dargestellt. Nach erfolgter Währungsumrechnung im Einzelabschluss muss die Schuldenkonsoldierung dieser Gesellschaften noch einmal durchgeführt werden.

9 IC-Saldenabstimmung im Einzelabschluss

Die Anwendungen für die Schuldenkonsolidierung kann bereits im Einzelabschluss-Monitor (EA) ausgeführt werden. Diese Anwendung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn IC-Salden zu einem frühen Zeitpunkt, u. U. bereits vor dem Einlesen der Kontensalden, erfolgen soll, damit ggfs. Korrekturen noch vor der eigentlichen Schuldenkonsolidierung stattfinden können. Insbesondere bei Citrix-Installationen können die einzelnen Anwender selbst das Clearing mit den Gegengesellschaften durchführen, ohne in die eigentliche Konsolidierung einzugreifen.

Über das Feld Datenart Konzernstruktur (einzustellen in der Anwendung FAC ) werden die jeweiligen Konsolidierungsparameter herangezogen. Dort eingetragene Schwellenwerte werden berücksichtigt, die übrigen Parameter aber nicht, da auf Gesellschafts-Datenartenebene (typischerweise I1 bis I3), keine Konsolidierungsbuchungen erzeugt werden. Folglich werden die IC-Salden auch nicht mit entsprechenden Beleg-Nrn. und Konzern/Teilkonzern "gestempelt".

Die IC-Saldenabstimmung erzeugt lediglich eine IC-Clearingübersicht (EGESGES). Sind die Berichtsdaten noch nicht in die Konzernwährung umgerechnet worden, erfolgt im Rahmen dieses "Vorab- Clearings" eine implizite Währungsumrechnung (Kurse werden über die Datenart Konzernstruktur gefunden), die die IC-Salden anhand der Kontoumrechnungsanweisungen der Datenart Konzernstruktur umrechnet. Einzelabschlussbuchungen, die die IC-Salden beeinflussen, werden bei der Abstimmung mit berücksichtigt. Entsprechen kann man von der IC-Clearingübersicht nicht nur in die IC-Salden sondern auch in die speziell für die Saldenabstimmung praktische Anwendung "ICSALBUCH" verzweigen. Hier werden zusätzlich zu den IC-Salden auch Einzelabschlussbuchungen angezeigt.

Die Saldenabstimmung kann auch auf der Datenart durchgeführt werden, auf der konsolidiert wird. Wenn im Konzernkreis-Monitor allerdings bereits die Schuldenkonsolidierung durchgeführt wurde kann die Saldenabstimmung nicht mehr gestartet werden.

10 Auszifferung

Besonders wenn eine hohe Anzahl von IC-Salden vorhanden ist, hilft die Auszifferung dabei, den Überblick zu behalten und den Tochtergesellschaften die Stellen aufzuzeigen, an denen Differenzen bestehen.

Bei der IC-Saldenabstimmung im Einzelabschluss findet unter den folgenden Voraussetzungen eine automatische Auszifferung statt:

Alle dann noch verbleibenden IC-Salden ohne Angabe von Transaktionswährung oder Referenzangaben werden automatisch ausgeziffert, wenn sie zu 0,00 saldieren. Das maschinelle Ausziffern vergibt dabei das Auszifferungskennzeichen '1'. Alle IC-Salden, die dann noch übrig sind, bilden die Ursache für eine evtl. Differenz und sind zu überprüfen. Schnell können sie herausgefiltert, bearbeitet oder zwecks Überprüfung an die Tochterunternehmen geschickt werden.

Auch eine manuelle Auszifferung ist möglich: Hierzu ist die Übersicht ICKTOSAL in der Pärchensicht mit der Selektionsoption AZ aufzurufen. Über das Kontextmenü "Ausziffern" wird das nächste freie Auszifferungskennzeichen vergeben, das nicht '1' ist. Über die Kommentarfunktion können Erklärungen zu der Auszifferung hinterlegt werden, die es dem Konsolidierer evtl. einfacher machen, ggfs. eine Differenz zu buchen.

Sind die IC-Salden auf diese Weise bearbeitet, sollten sie gegen weitere Veränderungen gesperrt werden. Die Auszifferungen bleiben bei der Überleitung auf eine neue Datenart erhalten und stehen dementsprechend auch auf der Konsolidierungsebene zur Verfügung. Sofern in den Stammdaten der Datenart (FAC) aktiviert, können die so klassifizierten IC-Salden auch in die nächste Periode vorgetragen werden. Insbesondere bei den IC-Salden der GUV kann dies den monatlchen Aufwand bei der Abstimmung verringern.


Letzte Änderung: ROESLER 13.02.2019 11:58