Referenzgesellschaft für Konzern/Teilkonzern
        
        Inhaltsverzeichnis
        
        
        
            1 Kurzbeschreibung
        
        
            Die Menue/Zeilen Aktion Referenzgesellschaft für KTK bietet
      die Möglichkeit, eine Gesellschaft, in diesem Fall die Gesellschaft aus der markierten Zeile in der
      Anwendung Währungsumrechnung, als Referenz-Gesellschaft für den
      angegebenen Konzern/Teilkonzern in allen anderen Gesellschaften automatisch einzutragen. Dies gilt
      jeweils für Inlands- und Fremdwährungs-Gesellschaft sowie der angegeben Periode und Datenart.
      Folgende Regeln werden dabei beachtet:
        
        
            - Eine Inlands-Gesellschaft kann nicht als Referenz-Gesellschaft für eine Fremdwährungs-Gesellschaft
      dienen und nicht auf eine Fremdwährungsgesellschaft referenzieren. Ebenso nicht anders herum.
 
            - Bei einer Referenzierung wird geprüft, ob die gleichen Umrechnungsverfahren (KW und PW) gegeben sind,
      und ob die abweichenden Konten-Umrechnungsverfahren identisch sind. Wenn nicht, wird die
      Referenzierung abgelehnt, um das Stetigkeitsprinzip zu wahren.