Konzernabschluss / Konsolidierung
Vor dem Start einer Konsolidierungsverarbeitung sind folgende Grundeinrichtungen vorzunehmen bzw. zu überprüfen:
Sofern Fremdwährungsgesellschaften einzubeziehen sind, muss die Anwendung Währungsumrechnung (WUM)
je Einzelgesellschaft vorher durchlaufen sein.
- Festlegen des Konzerns / der Teilkonzerne in KTK
- Zuordnen der Einzelgesellschaften je Konzern/Teilkonzern in KTKGES
- Zuordnung der Intercompany-Konten zur Schuldenkonsolidierung ('SK') oder zur Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung ('AE');
ggf. zusätzliche Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) 'S0' bis 'S9' bzw. 'A0' bis 'A9'
- Festlegen der Konsolidierungsparameter in KTKPAR für die Konsolidierungsverarbeitungen
'SK' (Schuldenkonsolidierung), 'AE' (Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung), 'KK' (Kapitalkonsolidierung), ggf. 'EK' (Equitykonsolidierung),
'ZA' (Zwischen-Ergebnis-Eliminierung des Anlagevermögens), ggf. 'LT' (latente Steuern)
- Ermitteln der Gesellschaftsbeteiligungen aus Konzern-/Teilkonzern-Sicht als Folgeverarbeitung
KTKGESB aus KTKGES; Vorausetzung ist, dass der Anteilsbesitz
für alle Gesellschaften über GESGES bereits eingepflegt wurde.
- Start der jeweiligen Konsolidierungsverarbeitung aus der Anwendung KTKGES durch die Markierung
aller relevanten oder einzelner Gesellschaften
Letzte Änderung: WERNER 25.08.2005 12:21