Konzernabschluss / Konsolidierung


Vor dem Start einer Konsolidierungsverarbeitung sind folgende Grundeinrichtungen vorzunehmen bzw. zu überprüfen:

Sofern Fremdwährungsgesellschaften einzubeziehen sind, muss die Anwendung Währungsumrechnung (WUM) je Einzelgesellschaft vorher durchlaufen sein.

  1. Festlegen des Konzerns / der Teilkonzerne in KTK
  2. Zuordnen der Einzelgesellschaften je Konzern/Teilkonzern in KTKGES
  3. Zuordnung der Intercompany-Konten zur Schuldenkonsolidierung ('SK') oder zur Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung ('AE'); ggf. zusätzliche Konsolidierungsverarbeitungen (KVA) 'S0' bis 'S9' bzw. 'A0' bis 'A9'
  4. Festlegen der Konsolidierungsparameter in KTKPAR für die Konsolidierungsverarbeitungen 'SK' (Schuldenkonsolidierung), 'AE' (Aufwands-/Ertrags-Konsolidierung), 'KK' (Kapitalkonsolidierung), ggf. 'EK' (Equitykonsolidierung), 'ZA' (Zwischen-Ergebnis-Eliminierung des Anlagevermögens), ggf. 'LT' (latente Steuern)
  5. Ermitteln der Gesellschaftsbeteiligungen aus Konzern-/Teilkonzern-Sicht als Folgeverarbeitung KTKGESB aus KTKGES; Vorausetzung ist, dass der Anteilsbesitz für alle Gesellschaften über GESGES bereits eingepflegt wurde.
  6. Start der jeweiligen Konsolidierungsverarbeitung aus der Anwendung KTKGES durch die Markierung aller relevanten oder einzelner Gesellschaften

Letzte Änderung: WERNER 25.08.2005 12:21