Über diese Anwendung können einzelne Konto-Umrechnungsanweisungen geändert werden. Zu beachten ist, das nur abweichend vom Standard gewählte Konto-Umrechnungsanweisungen gespeichert werden. Das Erfassen ist nicht vorgesehen, da Standard Konto-Umrechnungsanweisungen automatisch beim Anlegen eines Kontos vorhanden ist.
Die unterschiedlichen Konto-Umrechnungsanweisungen sind in 2 Gruppen aufgeteilt:
Welche Konto-Umrechnungsanweisungen Standard und welche abweichend vom Standard sind, richtet sich nach dem Umrechnungsverfahren, welches im WUM-Kopfsatz WUM hinterlegt wurde. Dies gilt getrennt für KW und PW. Bei Änderung des Umrechnungsvefahren werden alle Konto-Umrechnungsanweisungen auf den entsprechenden Standard gesetzt.
Wenn ein neues Konto im Kontenplan erzeugt wird, ist seine Umrechnungsanweisung automatisch auf Standard gesetzt. Damit ist gewährleistet, das in der Währungsumrechnung keine Konto-Umrechnungsanweisung mehr fehlt. Oder anders herum, wenn ein WUM-Kopfsatz angelegt wird, sind die Umrechnungsanweisungen aller Konten automatisch auf Standard gesetzt.
Beim Vortrag werden die Daten aus der Vorperiode in die neue Periode übertragen. Daher ist die manuelle Bearbeitung nur in Ausnahmefällen notwendig.
Eine weitere Funktion bietet die Referenz-Gesellschaft mit ihren referenzierenden Gesellschaften, aufgeteilt in 2 Gruppen. Eine für...
Wird in der WUM eine Gesellschaft als Referenz-Gesellschaft in einer anderen Gesellschaft eingetragen, so gelten die Konto-Umrechnungsanweisungen der Referenz-Gesellschaft für die referenzierende Gesellschaft. Änderungen können somit nur in der Referenz-Gesellschaft vorgenommen werden. Ausnahme:
Die Schlüsselfelder (Gesellschaft, Periode, Datenart, Konto) werden aus der markierten Zeile der Übersicht KTOUAW übernommen und können in dieser Anwendung nicht verändert werden.
Im wesentlichen ist in dieser Tabelle die Umrechnungsanweisung je Konto zu pflegen. Es ist jeweils eine Angabe für die Umrechnung von der Landes- in die Konzernwährung und eine Angabe für die Umrechnung von der Konzern- in die Parallelwährung möglich. Folgende Umrechnungsanweisungen können angegeben werden:
Der hier angegebene Wert gilt ggfs. für mehrere Kontensalden, wenn die Daten differenziert nach Geschäfts-/Unternehmensbereich geführt werden. Die Umrechnungsanweisungen 'VKW' (vorgegebene Konzernwährung) und 'VPW' (vorgegebene Parallelwährung) sind daher hier nicht zugelassen.
Die Umrechnungsanweisung 'FDA' (Zeitbezugsmethode für Anlagen) ist nur bei Anlagenkonten (Kto-Knz2 = 'A') erlaubt.
Die Umrechnungsanweisung 'FDK' (historischer Kurs) ist nur bei Anlagenkonten (Kto-Knz2 = 'A'), Kapitalkonten (Kto-Knz2 = 'K' oder 'L'), sowie für die GuV Konten für Abschreibungen (Kto-Knz1 = 'G') und Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen (Kto-Knz1 = 'Y' oder 'Z') erlaubt.
Die Angaben für den Wechselkurs-Betrag und den Wechselkurs-Stichtag werden i.d.R. bei der Währungsumrechnung mit den tatsächlich verwendeten Werten belegt, und werden in der Anwendung Konto-Umrechnungsnachweis angezeigt. Nur bei Umrechnungsanweisung 'VK' ist hier eine Eingabe durch den Benutzer möglich und notwendig.
Das Bemerkungsfeld ist ebenfalls für automatische Einträge durch die Währungsumrechnung vorgesehen. Es kann aber auch manuell ein Text erfasst werden.