IDLKONSIS unterscheidet für die Währungsumrechnung verschiedene Wechselkursarten. Diese werden einerseits bei der Definition der Kurse (WKZWKA) angegeben, andererseits als Parameter für die Währungsumrechnung (WUM) vorgegeben, um zu steuern, welche Kurse tatsächlich verwendet werden sollen.
Unter der Wechselkursart 'E' werden primär die Kurse definiert, die im Rahmen des EWS als Leitkurse für die am EURO-Verbund beteiligten Währungen festgeschrieben wurden. Es können aber auch 'E'-Kurse für andere Währungen definiert werden, wenn eine Unterscheidung zwischen Stichtags- und Durchschnittskurs nicht gewünscht bzw. benötigt wird, z.B. der Kurs 0,001 für die Währung 'TEU' (1000 EURO).
'E'-Kurse sind immer bezogen auf die Währung 'EUR', also unabhängig von der aktuellen Konzernwährung. Für die Währung 'EUR' muss kein 'E'-Kurs gepflegt werden, er wäre immer = 1.
Die Angabe der 'E'-Kurse erfolgt immer ohne Berücksichtigung des Faktors, der im Währungsstamm (WKZ) angegeben ist.
Für die Wechselkursart 'E' werden nur Stichtagskurse unterstützt. Die Eingabe von Durchschnittskursen ist daher überflüssig.
Obwohl die 'E'-Kurse festgeschrieben sind, müssen diese für jede Periode und Datenart, in der eine Umrechnung erfolgen soll, geführt werden. Ein automatischer Vortrag wird nicht unterstützt.
Mit Hilfe der 'E'-Kurse erfolgt die Währungsumrechnung nach folgenden Formeln:
Unter der Wechselkursart 'M' werden die amtlichen Mittelkurse in der Notation definiert, die bis zur EURO-Einführung üblich war.
'M'-Kurse sind immer bezogen auf die Konzernwährung. Für die Konzernwährung selbst muss kein 'M'-Kurs geführt werden, er wäre immer 1.
Die Angabe der 'M'-Kurse erfolgt immer unter Berücksichtigung des Faktors, der im Währungsstamm (WKZ) angegeben ist. Dies ist notwendig, damit für Währungen mit sehr geringen Werten die Anzahl signifikanter Stellen nach dem Komma (maximal 6) ausreichend angegeben werden kann.
Für die Wechselkursart 'M' sind immer Stichtagskurse (Zeitbezug = 'T') und Durchschnittskurse (Zeitbezug = 'P') zu führen. Ausnahme: Es wird das reine Stichtagskursverfahren (Umrechnungsverfahren 'RST') angewendet.
Mit Hilfe der 'M'-Kurse erfolgt die Währungsumrechnung nach folgenden Formeln:
Unter der Wechselkursart 'R' werden die amtlichen Mittelkurse in der Notation definiert, die seit der EURO-Einführung üblich ist.
'R'-Kurse sind immer bezogen auf die Konzernwährung. Für die Konzernwährung selbst muss kein 'R'-Kurs geführt werden, er wäre immer 1.
Die Angabe der 'R'-Kurse erfolgt immer ohne Berücksichtigung des Faktors, der im Währungsstamm (WKZ) angegeben ist.
Für die Wechselkursart 'R' sind immer Stichtagskurse (Zeitbezug = 'T') und Durchschnittskurse (Zeitbezug = 'P') zu führen. Ausnahme: Es wird das reine Stichtagskursverfahren (Umrechnungsverfahren 'RST') angewendet.
Im Gegensatz zu den 'M'-Kursen wird bei den 'R'-Kursen der Faktor aus WKZ nicht berücksichtigt.
Mit Hilfe der 'R'-Kurse erfolgt die Währungsumrechnung nach folgenden Formeln: