DOKU Konzernvortrag


Inhaltsverzeichnis


1 Vorbemerkung

Die Vortragsbildung ist unabhängig von der Existenz laufender Bewegungsdaten (z.B. Kontensalden), d.h. die Vorträge können direkt nach Fertigstellung des letzten Jahresabschlusses generiert werden.

Vor einem Periodenwechsel ist eine Abrechnungsperiode anzulegen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Dokumentation zum Thema Stammdaten (Doku Stammdaten).

Die Vortragsbildung für eine neue Periode ist in zwei Vortragsroutinen unterteilt:

  1. Konzernvortrag (PERKTK)
  2. Gesellschaftsvortrag (PERGES)

Es empfiehlt sich mit dem Vortrag im Konzern zu starten. Mit den Konzernvorträgen steht bspw. der Konsolidierungskreis als Selektionskriterium für die Vortragsbildung aller zu einem bestimmten Kreis gehörenden Gesellschaften dann für den Gesellschaftsvortrag zur Verfügung.

2 Initiieren Konzern-Vortrag

2.1 Konzern-Vortrag in der Anwendung 'Vortrag Konzerndaten komplett' (PERKTK)

Der Vortrag innerhalb der Anwendung 'PERKTK' ist eine globale Funktion (Symbol = Weltkugel) und wird somit immer für den gesamten, im Selektionsbereich eingetragenen Konzern durchgeführt. Daher muss für die Ausführung der Vortragsbildung keine Zeile markiert sein. Wurde der Vortrag ausgeführt, besteht die Möglichkeit durch einem Doppelklick auf die in der Übersicht vorgesehenen Menüpunkte in die jeweilige Anwendung zu verzweigen. Alternativ kann nach Markierung eines Menüpunktes per rechter Maustaste und 'Anzeigen Übersicht' in die jeweilige Anwendung verzweigt werden.

2.2 Konzern-Vortrag in der Anwendung 'KTKGES'

Der Konzernvortrag kann auch aus dem Konzernmonitor (KTKGES) heraus aufgerufen werden über "Aktion" - "Vorträge" - und hier ist die Selektion des gewünschten Vortragssachverhaltes möglich.

2.3 Was wird alles vorgetragen beim Konzernvortrag?

Unabhängig von der Art des Menüaufrufs werden beim Periodenwechsel pro Konzern/Teilkonzern die konzernbezogenen "Steuerungsdaten" und Konsolidierungsbuchungen aus der Vorperiode (V-Periode) in die aktuelle Periode (AktPeriode) vorgetragen. Die Vortragsbildung umfasst folgende Sachverhalte:

3 Wiederholung von Vorträgen

3.1 Wiederholung des gesamten Vortrags

Sind im Zielbereich, d.h. in der Periode, in die vorgetragen werden soll, bereits Daten für Konsolidierungsparameter (KTKPAR), Konzern/Teilkonzern Gesellschafts-Zuordnungen (KTKGES) oder Reportkopfsätze (REPK) vorhanden, so erfolgt für diese Applikationen kein neuerlicher Vortrag. Es erscheint ein Meldungspanel mit einem Hinweis, dass kein Vortrag der jeweiligen Sätze erfolgt, da diese im Zielbereich bereits vorhanden sind.

Achtung: "Daten schreiben" löscht alle bereits in der Zielperiode vorhandenen Buchungen der Kapitalfolgekonsolidierung (Belegarten KK_V und FF_V) und sämtliche Vorträge der sonstigen Konsolidierungsbuchungen.

3.2 Wiederholung des Vortrags von einzelnen Konsolidierungssachverhalten

Sollten nach der erstmaligen Vortragsbildung für die laufende Periode Veränderungen in den Konsolidierungsbuchungen der Vorperiode vorgenommen worden sein, so können die Kapitalkonsolidierung oder die sonstigen Konsolidierungsbuchungen auch selektiv vorgetragen werden.

Im Unterschied zu der Vortragsbildung mit der Anwendung PERKTK, die immer für den Gesamtkonzern durchgeführt wird, wirkt die Aktion 'Vortrag Kapitalkonsolidierung' und die Aktion 'Vortrag sonstigen Konsolidierungsbuchungen' immer nur auf die zuvor markierte Gesellschaft.

Achtung: Bei erneuter Durchführung der Aktion unbedingt beachten, dass alle in der Zielperiode vorhandenen Vortrags-Belege gelöscht werden, deren Belegnummer mit der markierten Gesellschaft beginnt.

4 Vortrag der Reportkopfsätze bei erstmaligem Einsatz von IDL Konsis

Üblicherweise wird bei der Einführung von IDL Konsis der letzte vorliegende Jahresabschluss im Konsolidierungssystem nachvollzogen. Deshalb kann im Jahr der Einführung im Berichtsteil nicht mit Vorperioden gearbeitet werden. Im darauffolgenden Jahr steht deshalb auch beim Vortrag der Berichtskopfsätze zunächst keine Vorperiode zur Verfügung. Soll im zweiten Berichtsjahr mit Vergleichsperiode gearbeitet werden, so können die Reportkopfsätze nach dem Vortrag mit der Funktion Mengen-Ändern um die Vergleichsperiode ergänzt werden.

5 Vortragsbildung der 'Kapitalkonsolidierung'- Buchungen (KK,EK/EF,FK/FF)

Die nachfolgenden Ausführungen zur Vortragsbildung gelten für den Fall, dass die Vorperiode ein Jahresabschluss ist. Die Vortragsbildung von einem Zwischenabschluss zum nächsten ist unter Kapitel 9 dieser Dokumentation dargestellt.

Der Vortrag der Kapitalkonsolidierungsbuchungen wird in der Anwendung 'KTKGES' unter 'Vorträge' - 'Vortrag Kapitalkonsolidierung' ausgeführt. Beim Vortrag werden alle Kapitalkonsolidierungsbuchungen in die aktuelle Periode übertragen. Nachfolgende Belegarten werden durch die Aktion 'Vortrag Kapitalkonsolidierung' vorgetragen:

Beim Vortrag wird die Belegnummer der einzelnen Konsolidierungsverarbeitungen (z.B. KK) durch ein zusätzliches Attribut 'V' ergänzt (z.B. KK_V).

5.1 Vollkonsolidierung: KK-Buchungen der Vorperiode

In der Folgeperiode werden für voll- und quotenkonsolidierte Unternehmen die KK, KK_V- Buchungen, sowie die KK_L und KK_L_V-Buchungen der Vorperiode jeweils zu einer neuen Kapitalfolgekonsolidierungsbuchung zusammengefasst. Eine Zusammenfassung erfolgt, sofern in der Anwendung 'KTKPAR' das Zusammenfassen aktiviert ist, "brutto", d.h. es erfolgt keine Verdichtung/Saldierung sofern ein Konto in diesen Buchungen mehrfach angesprochen wird. Damit bleiben die Buchungstexte in den Konsolidierungsbuchungen und damit die komplette Historie erhalten. In den Buchungstext der Vortragsbuchung wird ein Hinweis auf die Herkunftsbuchung (z.B. "KK 12.2019") eingetragen. Die Zusammenführung der Buchungszeilen erfolgt "horizontal", d.h. es erfolgt die Zusammenfassung je Buchungssatznummer.

AfA-Buchungen des Vorjahres, z.B. auf aktivierte Geschäftswerte, werden innerhalb des KK_V-Belegs vorgetragen. Gleichzeitig wird automatisch die AfA des laufenden Jahres als Anlagebewegung eingestellt und im KK_V-Beleg gebucht.

Wenn in der Vorperiode ergebniswirksame Bestandteile in den Buchungen enthalten sind, so gilt:

5.2 Equity-Konsolidierung: EK, EF-Buchungen der Vorperiode

In der Folgeperiode werden für assoziierte Unternehmen die EK, EF, EK__V- Buchungen, sowie EK_L und EK_L_V-Buchungen der Vorperiode zu einer neuen Kapitalfolgekonsolidierungsbuchung zusammengefasst. Eine Zusammenfassung erfolgt "brutto", sofern in der Anwendung 'KTKPAR' das 'Zusammenfassen' aktiviert ist, d.h. es erfolgt keine Verdichtung/Saldierung, sofern ein Konto in diesen Buchungen mehrfach angesprochen wird. Damit bleiben die Buchungstexte in den Konsolidierungsbuchungen und die komplette Historie erhalten. In den Buchungstext der Vortragsbuchung wird ein Hinweis auf die Herkunftsbuchung (z.B. "EK 12.2011") eingetragen. Die Zusammenführung der Buchungszeilen erfolgt "horizontal", d.h. es erfolgt die Zusammenfassung je Buchungssatznummer. Hinsichtlich des Vortrags von AfA und ergebniswirksamen Buchungen der Vorperiode gelten die Ausführungen zu 'Vollkonsolidierung'.

5.3 Anteile in Fremdbesitz: FK, FF-Buchungen der Vorperiode

Der Vortrag von Buchungen für Fremdanteile erfolgt im Rahmen der Konsolidierungsverarbeitung 'Vortrag Kapitalkonsolidierung' unter der Belegart FK_V. FK/FF-Buchungen und FK_V-Buchungen der Vorperiode werden in einem gemeinsamen FK_V-Beleg vorgetragen. Die Zusammenfassung erfolgt "brutto", sofern in der Anwendung 'KTKPAR' das 'Zusammenfassen' aktiviert ist, d.h. es erfolgt keine Verdichtung/Saldierung, sofern ein Konto in diesen Buchungen mehrfach angesprochen wird. Damit bleiben die Buchungstexte in den Konsolidierungsbuchungen und die komplette Historie erhalten.

6 Vortragsbildung der 'sonstige Konsolidierungsbuchungen' (SK,SD,AE,MB,TA,ZU)

6.1 Allgemein

Bei dem Vortrag werden je nach Buchungsart (siehe Kapitel 7) die Konsolidierungsbuchungen in die aktuelle Periode übertragen. Für die Vortragsbildung der Konsolidierungsbuchungen SK, SD, AE, MB, TA und ZU wird ein Ergebnisvortragskonto verwendet, das in dem jeweiligen Konsolidierungsparameter (KTKPAR) definiert wird. Ist es dort nicht angegeben, so erfolgt der Vortrag auf das Ergebnisvortragskonto, welches im Konsolidierungsparameter zur Kapitalkonsolidierung (KK) eingetragen ist.

Wenn in der Vorperiode ergebniswirksame Bestandteile in den Buchungen enthalten sind, so gilt:

Bei der Vortragsbildung wird der jeweilige Ursprungsbeleg zu einem Vortragsbeleg, in dem in die Ursprungsbelegnummer um ein 'V' ergänzt wird, wobei die jeweiligen Abstimmgruppen einer KVA in einem Beleg zusammengefasst werden (Ausnahme MB-Belege, die auch differenzierte Vortragsbelege erhalten können):

6.2 Schuldenkonsolidierung (SK)

Beim Vortrag der SK-Buchungen wird davon ausgegangen, dass sich diese in der Folgeperiode realisieren. Deshalb wird bei dem Vortrag der Schuldenkonsolidierung die ergebniswirksamen Buchungen mit umgekehrten Vorzeichen in die Folgeperiode überstellt. Die Gegenbuchung erfolgt auf dem Ergebnisvortragskonto. Die Vortragsbuchungen selber werden nicht in die Folgeperiode vorgetragen. der Vortragsbeleg wird über den maschinellen Vortrag automatisch mit der Buchungsart 'E' angelegt. Trotzdem erfolgt ein Vortrag in die Folgeperiode, sofern der Ursprungsbeleg ergebniswirksam ist.

6.3 Schuldenkonsolidierung Dividende (SD)

Bei der Schuldenkonsolidierung für Dividenden sind GuV-Konten (BilGuV-Kennzeichen 3 oder 4) im Kontenstammsatz mit der Konsolidierungsverarbeitung SD versehen. Damit sind sie vom Vortrag ausgeschlossen und werden somit nicht in der Folgeperiode gegen das Ergebnisvortrags-Konto gebucht. Warum ist das so? Bei phasenversetzter Gewinnvereinnahmung wird der Beteiligungsertrag der Mutter in der Schuldenkonsolidierung direkt gegen die Eigenkapital-Minderung der Tochter gebucht. Bei phasengleicher Gewinnvereinnahmung entspricht der Beteiligungsertrag der Differenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten laut automatischer Schuldenkonsolidierung. Im Folgejahr stehen sich Forderungen und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber. Weil die Tochter im Einzelabschluss die Ausschüttung meldet, wird die Ergebnisminderung der Schuldenkonsolidierung nicht über die Konsolidierungsbuchungen vorgetragen.

6.4 Aufwand- und Ertragseliminierung (AE)

Bei dem Vortrag der Aufwands- und Ertragskonsolidierung-Belege ('AE00' sowie 'AExx') werden i.d.R. die Buchungen auf dem Ergebniskonto vorgetragen und auf das Konto für den Ergebnisvortrag (Angabe im Konsolidierungsparameter 'AE') umgebucht, so dass die Vortragsabstimmung korrekt ist. Damit kann die Ergebnisverschiebung je Gesellschaft in AE00-Belegen dargestellt werden. HINWEIS: Durch Angabe eines Neutralisierungskontos im jeweiligen Konsolidierungsparameter kann diese Vortragslogik unterdrückt werden.

6.5 Zwischenergebniseliminierung Umlaufvermögen (ZU)

Ergebniswirksame Buchungen aus der Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen werden analog zur Schuldenkonsolidierung in der Folgeperiode realisiert. Da innerhalb der ZU-Verarbeitung unterschieden werden kann, ob mit oder ohne Kurseffekten gerechnet wird, sind je nach Variante die Buchungsarten unterschiedlich : Berechnung ohne Kurseffekte : Buchungsart 'WX' , Berechnung mit Kurseffekt: Buchungsart 'WU'. Die Auswirkungen der unterschiedlichen Vortragsarten werden detailliert in der Doku Zwischenergebniseliminierung UV erläutert.

6.6 Zwischenergebniseliminierung Anlagevermögen (TA)

Maschinell erzeugte TA-Belege werden mit der Buchungsart "WU" angelegt. Sowohl originäre TA-Buchungen als auch bereits vorhandene Vortragsbelege der Belegart TA__V werden in die Zielperiode vorgetragen. Sie werden bei der Vortragsbildung zusammengefasst. Dabei bleibt die originäre Buchungsart, im Regelfall "WU", erhalten. Zu beachten ist, dass immer dann, wenn noch eine Abschreibung auf ein IC-Anlagenobjekt generiert werden muss, die TA-Verarbeitung in der Folgeperiode ausgelöst werden muss, selbst wenn keine neuen IC-Anlagenbewegungen gepflegt wurden. Warum ist das so? Die Afa wird automatisch mit der Pflege der IC-ANLBEW generiert. Beim Gesellschaftsvortrag werden auch die IC-Anlagebewegungen vorgetragen und sofern gem. IC-ANLOBJ noch Abschreibungen zu berechnen sind, werden diese bereits beim Vortrag in der IC-ANLBEW mit generiert. Das Buchen der laufenden Abschreibung innerhalb des Konsolidierungsbelegs erfolgt erst jedoch erst mit Auslösen der Zwischenergebniseliminierung des Anlagevermögens in der aktuellen Periode.

6.7 Manuelle Konsolidierungsbuchungen (MB)

Bei den manuellen Konsolidierungsbuchungen (MB) kann der Anwender selbst Einfluss auf die Vortragsrelevanz nehmen. Dazu stehen ihm bei der Anlage der Konsolidierungsbelege alle Buchungsarten bis auf "E" zur Verfügung. Es werden beim Vortrag alle Belege der Belegart MBxx und die dazugehörenden Belege der Belegart "MBxx__V" berücksichtigt, die auf wiederkehrend gestellt, d.h. mit den Buchungsarten "WU" oder "WV" belegt sind. Sie werden bei der Vortragsbildung zusammengefasst. Dabei bleibt die originäre Buchungsart erhalten. Bei Nutzung von unterschiedlichen Konsolidierungsverarbeitungen MB_00 - MB_99 mit der Referenz- Konsolidierungsverarbeitung MB gilt: Belege, die die gleichen Gesellschaftsnummern in der Belegnummer tragen, werden je nach hinterlegter Vortrags-KVA zu einem gemeinsamen Vortragsbeleg der Belegart "MB_xx__V" zusammengefasst. Nicht vorgetragen werden die Belege, die als Einmalbeleg mit der Buchungsart "EP" und "ET" gekennzeichnet sind.

7 Konzernbuchungsarten im Überblick

Mit der Buchungsart wird vorgegeben, wie der Beleg und die dazugehörigen Buchungen beim Periodenvortrag verarbeitet werden sollen. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Buchungsarten finden Sie im Kapitel 'Einzelsatz KONBELE' in der DOKU Konsolidierungsbelege und -buchungen.

Über die Konsolidierungsverarbeitungen werden die Konsolidierungsbelege mit nachfolgenden Buchungsarten automatisch generiert:

für die Kapitalkonsolidierungsbelege gilt:

für die sonstigen Konsolidierungsbuchungen gilt:

8 Eigenkapitalabstimmung

Im Zusammenhang mit der Eigenkapitalabstimmung in der Folgeperiode können mehrere Ansatzpunkte verfolgt werden. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich das Eigenkapital (EK) laut Einzelabschluss jeder Gesellschaft und das Eigenkapital im Konzern. Dabei wird das Eigenkapital im Konzern wesentlich durch die Konsolidierungsbuchungen beeinflusst.

8.1 Eigenkapitalabstimmung der Einzelabschlüsse

Die Eigenkapitalabstimmung der Einzelabschlüsse kann bei vollständiger Pflege der Kapitalbewegungen (KAPBEW) über den Report Eigenkapitalspiegel vorgenommen werden. Verprobt wird dabei der aktuelle Wert der Eigenkapitalkonten laut Kontensalden (KTOSAL) mit der Eigenkapitalentwicklung über die Bewegungsarten laut KAPBEW. Sind die KAPBEW in der Vorperiode stimmig gepflegt, so gehen beim PERGES automatisch diese Bewegungen über den Buchungsschlüssel K"01" in die aktuelle Periode ein. Hinzu kommen dann noch die laufenden Veränderungen in der aktuellen Periode wie z.B. Kapitalerhöhungen. Läuft der EK-Spiegel fehlerfrei durch, so muss das EK in der Entwicklung korrekt fortgeführt worden sein. Inhaltlich kann natürlich nicht verprobt werden, ob es sich bei Kapitalzunahmen um eine Kapitalerhöhung oder einen sonstigen Zugang handelt.

Ergänzend könnte auch eine Abstimmung über den IDL.XLSLINK vorgenommen werden. Zu selektieren wären dann einerseits die Endwerte im Kapital der Vorperiode. Stellt man diesen Werten die aktuell gelieferten EK-Werte gegenüber, müssen sich die Abweichungen über die EK-Veränderungen der laufenden Periode erklären lassen (z.B. Kapitalerhöhungen, -herabsetzungen, Ausschüttungen).

8.2 Eigenkapitalabstimmung des Konzernabschluss

Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche EK-Abstimmung im Konzern ist die korrekte Steuerung der Buchungsart in allen EK-relevanten Konsolidierungsbuchungen in der Vorperiode. Insbesondere bei manuellen Konsolidierungsbuchungen ist darauf zu achten, dass diese auf wiederkehrend geschlüsselt sind. Bei richtiger Steuerung werden alle Buchungen mit EK-Auswirkung über den 'Vortrag Kapitalkonsolidierung' und 'sonstiger Vortrag Konsolidierungsbuchungen' in die aktuelle Periode überstellt. Unter dieser Voraussetzung stimmt der Konzerneröffnungswert für die EK-Buchungen, der über die vorgetragenen Konsolidierungsbuchungen in der Anwendung 'KONBUCH' dokumentiert ist. Die Abstimmung und Verprobung der EK-Buchungen kann über die Anwendung 'KONBUCH' vorgenommen werden. Dort können bspw. in Abhängigkeit von der Konsolidierungsverarbeitung die EK-Buchungszeilen selektiert und mit den EK-Buchungen der Vorperiode verglichen werden.

Die Abstimmung der Vortragsbildung vor Beginn der Jahresabschlussarbeiten, d.h. noch bevor laufende Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wird dringend empfohlen.

9 Vortrag bei unterjährigen Abschlüssen

IDL Konsis unterscheidet zwischen Jahres- und Zwischenabschlüssen durch das Periodenkennzeichen laut ABR:

Bei unterjährigen Abschlüssen kann sowohl aus dem letzten Jahresabschluss als auch aus dem letzten Zwischenabschluss in die aktuelle Periode vorgetragen werden.

Es ist aber bei der unterjährigen Vortragsbildung zu empfehlen, von einem Zwischenabschluss auf den nächsten vorzutragen. So bleiben z.B. Veränderungen im Anteilsbesitz oder in der KONBUCH auf Grund von Veränderungen des Konsolidierungskreises oder von Ausschüttungen erhalten und müssen nicht erneut eingepflegt werden.

Sofern die Vorperiode ein Jahresabschluss ist (Periodenkennzeichen J laut Anwendung ABR), werden ergebniswirksame Buchungen auf das Ergebnisvortragskonto umgegliedert.

Handelt es sich bei der Vorperiode um einen Monats- oder Quartalsabschluss (Periodenkennzeichen M oder Q laut Anwendung ABR), werden unabhängig von der Buchungsart im Belegkopf, die Buchungen 1:1 ohne Zusammenfassungen, Umsetzungen oder Umgliederungen in die Folgeperiode übernommen. Ausnahme: Belege mit der Buchungsart 'EP' werden auch unterjährig nicht vorgetragen.

10 Vortragsbildung bei reporttechnischen Konzernen

Für reporttechnische Konzerne (Konzern/Teilkonzern-Kennzeichen "R" in der Stammanwendung 'KTKDEF') ist eine separate Vortragsbildung von Konsolidierungsbuchungen nicht notwendig. Die Vorträge in den Konsolidierungsbuchungen werden beim Kopiervorgang über die Anwendung REPKTK aus dem Referenzkonzern (= echter Konzern) übernommen. Dennoch ist das Anstoßen des Vortrages für den reportechnischen Teilkonzern sinnvoll, damit bei der automatischen Durchführung des Vortrages sowohl die Konzernstruktur des reportechnischen Teilkonzerns, als auch evtl. in diesem Konzern genutzte Konsolidierungsparameter vorgetragen werden.


Letzte Änderung: LAMPE 02.12.2019 11:41