Verschmelzung


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1 Kurzbeschreibung

Die Endkonsolidierung KS (ENDKON) kann ausgeführt werden, wenn die Folgekonsolidierung KF (FOLGEKON) erfolgreich abgeschlossen wurde, d.h. der KF-Status mit X belegt ist.

Alle KF-Konsolidierungsbuchungen werden endkonsolidiert.

Die Verarbeitungsstatus (KS) der zu konsolidierenden Gesellschaft wird auf X gesetzt, wenn Endkonsolidierungsbuchungen erstellt wurden.

Die Verarbeitungsstatus (KS) dieser Gesellschaften wird auf - gesetzt, wenn keine Verarbeitung stattgefunden hat.

2 Anwendungsbeschreibung

Die Endkonsolidierung kann für alle Gesellschaften des Konzernkreises ,die im Feld Konsolidierungsart kein E enthalten, ausgeführt werden.

Für jede der zu konsolidierenden Gesellschaften aus dem Konzernkreis werden nur Gesellschaftskombinationen (Mutter-Tochter-Beziehungen) in die Endkonsolidierung einbezogen, bei denen ein oder mehrere Abgänge mit Buchungsschlüssel=B03 und ein oder mehrere Zugänge mit Buchungsschlüssel=B01 in den Anteilsbesitzbewegungen GESGES eingestellt wurden. Abgänge mit Buchungsschlüssel=B03 müssen immer im Haben stehen, wenn nicht wird die Endkonsolidierung mit Ausgabe einer Fehlermeldung unterbrochen.

In den folgenden Fällen wird keine Endkonsolidierung durchgeführt:

Die Berechnung des abgehenden Prozentsatzes erfolgt nach der Formel:

                           100%
    --------------------------------------------------   X (Summe der Beteiligungskapitalprozente für Abgänge)
     (Summe der Beteiligungskapitalprozente für Zugänge)

Anschließend werden alle Konsolidierungsbuchungen für die Konsolidierungsverarbeitungen 'KF' ermittelt.

Der Wert KW wird mit dem berechneten abgehenden Prozentsatz multipliziert.

Mit diesem neuen Wert KW wird zu jeder Konsolidierungsbuchung für Konsolidierungsverarbeitung 'KF' eine neue Konsolidierungsbuchung mit Konsolidierungsverarbeitung 'KS' erzeugt.

KF-Konsolidierungsbuchungen mit einem Abschreibungskonto werden für die KS-Konsolidierungsbuchung mit dem Konto für Endkonsolidierung (KTO12) und der Kostenstelle für Endkonsolidierung (KST12) versehen.

KF-Vortragsbuchungen mit BSL = AV1 oder BSL = AV2 werden für die KS-Konsolidierungsbuchung mit den Buchungsschlüsseln für Abgang Konsolidierungskreis A56 bzw. A58 versehen.

Die Verarbeitungsstatus (KS) dieser Gesellschaften wird auf X gesetzt, wenn Endkonsolidierungsbuchungen erstellt wurden.

Der Verarbeitungsstatus (KS) dieser Gesellschaft in KS wird auf X gesetzt, wenn mindestens eine neue Konsolidierungsbuchung mit Konsolidierungsverarbeitung 'KS' erzeugt wurde Ansonsten wird der Verarbeitungsstatus (KS) mit - belegt.

Der Verarbeitungsstatus (KS) dieser Gesellschaft in KS wird auch mit - belegt, wenn die zu konsolidierende Gesellschaft Equity-Gesellschaft oder Konzernmutter ist.

Bei den generierten KS-Konsolidierungsbuchungen können Rundungsdifferenzen auftreten, da die Werte mit dem Beteiligungsprozentsatz multipliziert werden.

Diese Rundungsdifferenzen werden auf das KTKPARKK-Konto für Endkonsolidierung verbucht.

3 Beispiele

4 Aufrufende Anwendungen

Die Verarbeitung ENDKON kann aus der Anwendung Konzern/TK-Kreise+Kons.Verarbeitung (KTKGES) oder Automatische Konsolidierungsverarbeitung (AUTOMATKVA) gestartet werden werden.

Vor der Durchführung von ENDKON sollte die Verarbeitung Folgekonsolidierung KF (FOLGEKON) durchgeführt werden.

5 Technische Beschreibung

5.1 Parameter

Konzern/Teikonzern

aktuelle Periode

Datenart

An-Gesellschaft (= Tochtergesellschaft)

5.2 Eingabe

KTKGES (K044) für alle Gesellschaften des Konzernkreises der aktuellen Periode.

KTKPAR (K046) der aktuellen Periode für Kapitalkonsolidierungsverarbeitungen:

Konto für Endkonsolidierung (KTO12)

Kostenstelle für Endkonsolidierung (KST12)

Konto für Konzern-Abschreibungen (KTO10)

Für die übergebene Von-Gesellschaft bzw. für alle potentiellen Von-Gesellschaften lt. KTKGES GESGES (K045) für An-Gesellschaft mit BSL = B01 und B03 ermitteln. Prozentsätze summieren und abgehenden Anteil errechnen. KONBUCH (K049) für Beleg 'an-GesVonGesKF' und 'an-Ges______KL' entsprechend anteiligen Wert berechnen.

5.3 Ausgabe

In früheren Programmläufen erstellte Belege ('An-Ges%%%%%%KS') werden vor dem Einfügen des neuen Belegs ('An-Ges%%%%%%KS') gelöscht.

Je Von-Gesellschaft Belegkopf (K048) 'An-GesVonGesKS' bzw. 'An-Ges______KS', Kons.-Verarb. = KS Buchungen (K049) wie gelesen erstellen, nur mit anteiligen Werten und eliminierend.

Gegebenenfalls Umsetzung vom Konto für Konzern-Abschreibungen (KTO10) auf Konto für Endkonsolidierung (KTO12) und Einstellen der Kostenstelle für Endkonsolidierung (KST12).

K044 (KTKGES) für an-Gesellschaft: KS-Status 10 auf '-' (keine Daten) oder 'X' (Buchungen erzeugt)


Letzte Änderung: KORN 23.04.2010 12:02