Mit dieser Anwendung können Sie die in einer externen Datei gespeicherten Konsolidierungsbelege in IDL Konsis importieren. Die Daten können nur neu eingefügt werden. Ein Update vorhandener Daten ist nicht vorgesehen. Fehlerfreie Daten können Sie sich über die Anwendung Konsolidierungsbelege (KONBEL) anzeigen lassen oder nachbearbeiten. Fehlerhafte Daten werden in eine Datei geschrieben, die Sie sich über die Anwendung Daten-Import und -anzeige (IMPORT) anzeigen lassen können.
Seit Einführung der <Flexiblen Import/Export-Formate> stehen die bisher im nächsten Abschnitt beschriebenen Angaben jetzt für
zur Verfügung.
Die nachfolgende Tabelle beschreibt das IDL Konsis-Standard-Übergabeformat für Buchungen KPKONBEL.TXT. Folgende Abkürzungen werden verwendet:
- in der Spalte "Kann/Muss-Feld" (*):
- in der Spalte "Feld-Ausrichtung" (Ausr):
Zur Darstellung nummerischer Werte können Tausender- und Dezimal-Trennzeichen nach folgenden Regeln verwendet werden:
Feldname | * | STELLEN | Länge | Ausr | Bezeichnung/Erläuterung |
---|---|---|---|---|---|
MD | m | 1 - 2 | 2 | Mandant (Standardwert: KP) | |
PROJID | m | 3 - 5 | 3 | Projekt-ID (Standardwert: KON) | |
KTk | m | 6 - 11 | 6 | Gültiger Konzern lt. KTK | |
12 - 17 | frei | ||||
UBR | 18 - 23 | 6 | L | Geschäftsbereichbereich UBR | |
ABR | m | 24 - 29 | 6 | Gültige Abrechnungsperiode im Format "JJJJMM" lt. ABR | |
FAC | m | 30 - 31 | 2 | Datenart lt. FAC | |
BEL | m | 32 - 45 | 14 | L | Die 14-stellige Belegnummer setzt sich wie folgt zusammen: Stelle 1 bis 6 enthält die Gesellschaftsnummer der VON-Gesellschaft, Stelle 7 bis 12 die Gesellschaftsnummer der AN-Gesellschaft. Beide Gesellschaften müssen im Konzernkreis enthalten sein. Stelle 13 bis 14 muss eine für die Konsolidierungsbelegnummer gültige Konsolidierungsverarbeitung enthalten |
BELDAT | m | 46 - 55 | 10 | Gültiges Belegdatum in Form von TT.MM.JJJJ | |
56 | 1 | frei | |||
BUCHUNGSART | m | 57 - 58 | 2 | L | Gültige Buchungsart |
VERARBKNZ | m | 59 | 1 | Gültiges Verarbeitungskennzeichen | |
KVA | m | 60 - 61 | 2 | L | Gültige Konsolidierungsverarbeitung. Ist das Feld leer, so wird, wenn lt. Konsolidierungsverarbeitung zugelassen, die Angabe aus der Belegnummer übernommen. Wenn diese KVA nicht zugelassen ist, wird die Referenz-KVA der Belegnummern-KVA übernommen |
BEMERKUNG | 62 - 96 | 35 | Wahlfreier Text |
********* 1. Wenn die KVA aus der Belegnummer auch als Attribut angegeben werden darf, werden beide KVAs gleichgesetzt. 2. Darf die KVA aus der Belegnummer nicht als K048-Attribut angegeben werden, wird die Referenz-KVA aus K047 als K048-Attribut verwendet, sofern zugelassen. 3. Wenn keine automatische Ermittlung der KVA gemäß diesen beiden Regeln möglich ist, kommt wie ein Fehler, dass eine Musseingabe fehlt. Das kann u.U. nur bei kunden-individuellen KVAs der Fall sein. *********
Die Gesellschaftsnummern in der Belegnummer können durch die Angabe einer Umsetzgruppe in der Aufrufanwendung von einem externen Schlüsselsystem in die IDL Konsis-Schlüssel umgesetzt werden. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Pflege von Umsetzgruppen mit den Anwendungen Umsetzgruppen (UMS) und Umsetzgruppen zuordnen (UMSOBJ).