Import Konsolidierungsbelege


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1 Kurzbeschreibung

Mit dieser Anwendung können Sie die in einer externen Datei gespeicherten Konsolidierungsbelege in IDL Konsis importieren. Die Daten können nur neu eingefügt werden. Ein Update vorhandener Daten ist nicht vorgesehen. Fehlerfreie Daten können Sie sich über die Anwendung Konsolidierungsbelege (KONBEL) anzeigen lassen oder nachbearbeiten. Fehlerhafte Daten werden in eine Datei geschrieben, die Sie sich über die Anwendung Daten-Import und -anzeige (IMPORT) anzeigen lassen können.

2 Beschreibung des Schnittstellen-Formats

2.1 Aktuelle Version

Seit Einführung der <Flexiblen Import/Export-Formate> stehen die bisher im nächsten Abschnitt beschriebenen Angaben jetzt für

zur Verfügung.

2.2 vorherige Versionen

Die nachfolgende Tabelle beschreibt das IDL Konsis-Standard-Übergabeformat für Buchungen KPKONBEL.TXT. Folgende Abkürzungen werden verwendet:

- in der Spalte "Kann/Muss-Feld" (*):

m
Muss-Feld

- in der Spalte "Feld-Ausrichtung" (Ausr):

L
linksbündig, Leerstellen rechtsbündig mit leer auffüllen
R
rechtsbündig, Leerstellen linksbündig mit leer oder null auffüllen

Zur Darstellung nummerischer Werte können Tausender- und Dezimal-Trennzeichen nach folgenden Regeln verwendet werden:

Feldname*STELLENLängeAusrBezeichnung/Erläuterung
MDm1 - 22Mandant (Standardwert: KP)
PROJIDm3 - 53Projekt-ID (Standardwert: KON)
KTkm6 - 116Gültiger Konzern lt. KTK
12 - 17frei
UBR18 - 236LGeschäftsbereichbereich UBR
ABRm24 - 296Gültige Abrechnungsperiode im Format "JJJJMM" lt. ABR
FACm30 - 312Datenart lt. FAC
BELm32 - 4514LDie 14-stellige Belegnummer setzt sich wie folgt zusammen: Stelle 1 bis 6 enthält die Gesellschaftsnummer der VON-Gesellschaft, Stelle 7 bis 12 die Gesellschaftsnummer der AN-Gesellschaft. Beide Gesellschaften müssen im Konzernkreis enthalten sein. Stelle 13 bis 14 muss eine für die Konsolidierungsbelegnummer gültige Konsolidierungsverarbeitung enthalten
BELDATm46 - 5510Gültiges Belegdatum in Form von TT.MM.JJJJ
561frei
BUCHUNGSARTm57 - 582LGültige Buchungsart
VERARBKNZm591Gültiges Verarbeitungskennzeichen
KVAm60 - 612LGültige Konsolidierungsverarbeitung. Ist das Feld leer, so wird, wenn lt. Konsolidierungsverarbeitung zugelassen, die Angabe aus der Belegnummer übernommen. Wenn diese KVA nicht zugelassen ist, wird die Referenz-KVA der Belegnummern-KVA übernommen
BEMERKUNG62 - 9635Wahlfreier Text

3 Besonderheiten

********* 1. Wenn die KVA aus der Belegnummer auch als Attribut angegeben werden darf, werden beide KVAs gleichgesetzt. 2. Darf die KVA aus der Belegnummer nicht als K048-Attribut angegeben werden, wird die Referenz-KVA aus K047 als K048-Attribut verwendet, sofern zugelassen. 3. Wenn keine automatische Ermittlung der KVA gemäß diesen beiden Regeln möglich ist, kommt wie ein Fehler, dass eine Musseingabe fehlt. Das kann u.U. nur bei kunden-individuellen KVAs der Fall sein. *********

3.1 Umsetzgruppen

Die Gesellschaftsnummern in der Belegnummer können durch die Angabe einer Umsetzgruppe in der Aufrufanwendung von einem externen Schlüsselsystem in die IDL Konsis-Schlüssel umgesetzt werden. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Pflege von Umsetzgruppen mit den Anwendungen Umsetzgruppen (UMS) und Umsetzgruppen zuordnen (UMSOBJ).


Letzte Änderung: GRAAP 19.12.2005 14:11