Währungsumrechnung Konsolidierung
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1 Kurzbeschreibung
Mit dieser Anwendung startet man je Konzern / Teilkonzern die Währungsumrechnung für Daten mit
Konzernbezug
- - für die Umrechnung von der Konzern- in die Parallelwährung.
Dieses geschieht für folgenden Datenbestände der Konzernabschlüsse:
Die Umrechnung erfolgt weitgehend analog zur gesellschaftsbezogenen
Währungsumrechnung.
Allgemeine Regeln:
- Es wird keine Währungsumrechnung für ein Konzern / Teilkonzern durchgeführt, wenn der dazugehörige
Konzernabschluss KA gesperrt ist.
(Siehe Konzernabschluss Freigabe in KTKGES)
- Die PW-Umrechnung erfolgt nur dann, wenn die WKZ's der Konzern- und der Parallelwährung unterschiedlich
sind. Sofern KW und PW gleich sind, wird eine Fehlermeldung KON0613 ausgegeben.
- Der Stichtag wird aus der aktuellen Periode ermittelt. Z.B.: 12.2000 = 31.12.2000.
- Die Umrechnung erfolgt nach den Vorgaben für Umrechnungsverfahren
und Wechselkursart, die in dem WUM-Kopfsatz der im Datensatz angegebenen Gesellschaft definiert sind.
Liegt eine Referenzierung auf eine Referenz-Gesellschaft vor, wird zusätzlich der WUM-Kopfsatz der
Referenzgesellschaft herangezogen. Einzelheiten über das Umrechnungsverfahren sind in der Anwendung
Währungsumrechnung genau beschrieben.
- Umrechnungsdifferenzen (Soll/Haben-Gleichheit) werden je Buchungssatz-Nr. ermittelt und es wird eine
neue Buchungszeile erzeugt. Das Konto wird aus dem WUM-Kopfsatz der Gesellschaft, die in der
Belegnummer an erster Stelle steht, entnommen.
- Bilanz- btw. Differenzen in Buchungssätzen, deren Buchungszeilen alle auf Bilanz- bzw. GuV-Konten
verweisen, werden auf das Bilanz- bzw. GuV-Konto für PW-Differenzen aus dem WUM-Kopfsatz, verrechnet.
Treten im Buchungssatz sowohl Bilanz- als auch GuV-Konten auf, wird das Bilanzkonto aus dem
WUM-Kopfsatz zur Verrechnung verwendet.
- Sollte es keinen entsprechenden WUM-Kopfsatz geben oder dieser keine Angabe für das verwendete Konto
enthalten, wird die Differenz nicht verrechnet. Stattdessen wird die Meldungsnummer KON0705 in den
Belegkopf gegschrieben. Außerdem werden derartige Fälle im Programm gezählt und am Ende (bei
ansonsten fehlerfreier Vearbeitung) mit der Meldung KON0706 angezeigt.
- Bei der Umrechnung der Konsolidierungsbuchungen wird der Differenzenausgleich für die echten
(Bil/GuV-Kennzeichen '1' bis '4') und statistischen (Bil/GuV-Kennzeichen '6' bis '9') Konten
getrennt verrechnet.
- Die Konzernbewegungen werden entsprechend den dort angegebenen Umrechnungsanweisungen umgerechnet.
Die Umrechnungsanweisung VPW ermöglicht insbesondere für
Vorträge, den PW-Betrag fest vorzugeben.
- Abschließend erfolgt ein Abgleich der Konsolidierungsbuchungen mit den Bewegungsaufrissen je
Gesellschaft, Geschäftsbereich und Konto. Hier ermittelte Differenzen führen zur Erzeugung einer
zusätzlichen Bewegung mit speziellen Buchungsschlüsseln zur Vermeidung von Differenzen zwischen dem
jeweiligen Spiegel und der Bilanz. Bei Anlagenbewegungen wird das alphabetisch erste Anlagenobjekt für
die Ausgleichsbewegung verwendet.
- Für Konzern-Anlagenobjekte mit Buchwert 0,00 wird durch Ausgleichsbewegungen sichergestellt,
dass der Buchwert auch in Parallelwährung 0,00 ist, auch wenn es keine korrespondierenden
Konsolidierungsbuchungen gibt.
- Die Währungsumrechnung dokumentiert den Fortschritt der Verarbeitung mittels einer Fortschrittsanzeige.
Des weiteren erfolgen alle Meldungen über das Meldungsfenster.
- Mit Ausnahme von "grossen" Fehlern wird die gesamte Umrechnung durchgeführt. Alle bis dahin
aufgetretenen "kleinen" Fehler wurden protokolliert und stehen dann komplett im Meldungsfenster
zur Überprüfung und zum Ausdruck zur Verfügung.
2 Fehlermeldungen
3 Aufrufende Programme
Der Aufruf des Programms erfolgt als Folgeverarbeitung aus der Anwendung
KTKGES und REP (für Konzern-
Reports) heraus.
Letzte Änderung: GAREIS 10.02.2005 10:02