Währungsumrechnung mit Teilkonzernen
Diese Anwendung dient der Umrechnung von Werten in Konzernwährung in Werte in Parallelwährung für verschiedene Daten mit Konzernbezug. Dies sind die Konsolidierungsbuchungen sowie die korrespondierenden Konzernbewegungen (Anlagen-, Kapital- und Rückstellungsbewegungen mit Angabe eines Konzern/Tk).
Der Aufruf des Programms erfolgt als Folgeverarbeitung aus der Anwendung KTKGES und REP (für Konzern- Reports) heraus und rechnet alle Daten um, die zu den Schlüsseln Konzern/TK, Periode und Datenart vorhanden sind. Die Umrechnung erfolgt weitgehend analog zur gesellschaftsbezogenen Währungsumrechnung.
Der aktuelle Bearbeitungszustand wird in einer Fortschrittsanzeige angezeigt. Fehlermeldungen werden möglichst kumuliert im Anzeige-Panel angezeigt.
Besonderheiten:
- Die PW-Umrechnung erfolgt nur dann, wenn die WKZ's der Konzern- und der Parallelwährung unterschiedlich sind. Sofern KW und PW gleich sind, wird eine Fehlermeldung KON0613 ausgegeben.
- Der Stichtag wird aus der aktuellen Periode ermittelt. Z.B.: 12.2000 = 31.12.2000.
- Die Umrechnung erfolgt nach den Vorgaben für Umrechnungsverfahren und Wechselkursart, die in dem WUM-Kopfsatz definiert sind.
- Umrechnungsdifferenzen (Soll/Haben-Gleichheit) werden je Buchungssatz-Nr. ermittelt und es wird eine neue Buchungszeile erzeugt. Das Konto für diese Buchungzeile ist das Konto zur Verrechnung der bilanziellen PW-Umrechnungsdifferenzen, wie es im WUM-Kopfsatz der Gesellschaft angegeben ist, die in der Belegnummer an erster Stelle steht.
- Lassen sich Differenzen in Buchungssätzen nicht verrechnen, deren Buchungszeilen alle auf GuV-Konten verweisen, so erfolgt die Verrechnung nicht mehr auf das Bilanz-Konto für PW-Differenzen aus dem WUM-Kopfsatz, sondern auf das GuV-Konto.
- Treten im Buchungssatz sowohl Bilanz- als auch GuV-Konten auf, wird das Bilanzkonto aus dem WUM-Kopfsatz zur Verrechnung verwendet.
- Sollte es keinen entsprechenden WUM-Kopfsatz geben oder dieser keine Angabe für das verwendete Konto enthalten, wird die Differenz nicht verrechnet. Stattdessen wird die Meldungsnummer KON0705 in den Belegkopf gegschrieben. Außerdem werden derartige Fälle im Programm gezählt und am Ende (bei ansonsten fehlerfreier Vearbeitung) mit der Meldung KON0706 angezeigt.
- Bei der Umrechnung der Konsolidierungsbuchungen wird der Differenzenausgleich für die echten (Bil/GuV-Kennzeichen '1' bis '4') und statistischen (Bil/GuV-Kennzeichen '6' bis '9') Konten getrennt verrechnet.
- Die Konzernbewegungen werden entsprechend den dort angegebenen Umrechnungsanweisungen umgerechnet. Die Umrechnungsanweisung VPW ermöglicht insbesondere für Vorträge, den PW-Betrag fest vorzugeben.
- Abschließend erfolgt ein Abgleich der Konsolidierungsbuchungen mit den Bewegungsaufrissen je UBR und Konto. Hier ermittelte Differenzen führen zur Erzeugung einer zusätzlichen Bewegung mit speziellen Buchungsschlüsseln zur Vermeidung von Differenzen im jeweiligen Spiegel. Bei Anlagenbewegungen wird das alphabetisch erste Anlagenobjekt für die Ausgleichsbewegung verwendet.
- Für Konzern-Anlagenobjekte mit Buchwert 0,00 wird durch Ausgleichsbewegungen sichergestellt, dass der Buchwert auch in Parallelwährung 0,00 ist, auch wenn es keine korrespondierenden Konsolidierungsbuchungen gibt.
Letzte Änderung: GAREIS 20.06.2003 16:23